Prozess in den USA Bayer unterliegt auch im zweiten Glyphosat-Berufungsverfahren

San Francisco · Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat im Berufungsverfahren eine weitere Niederlage erlitten. Der zu zahlende Schadensersatz bewegt sich in Millionenhöhe.

 Das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup führt zu etlichen Klagen.

Das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup führt zu etlichen Klagen.

Foto: dpa/Haven Daley

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat auch im zweiten seiner US-Berufungsverfahren wegen angeblicher Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat eine Niederlage erlitten. Das zuständige Gericht in San Francisco bestätigte am Freitag ein Urteil, wonach Bayer dem Kläger Edwin Hardeman insgesamt gut 25 Millionen Dollar (20,6 Mio Euro) Schadenersatz zahlen muss.

Hardeman hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des 2018 für über 60 Milliarden Dollar von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich gemacht. Eine Geschworenenjury hatte 2019 zunächst Strafzahlungen von gut 80 Millionen Dollar gegen Bayer verhängt. Später wurde die Summe deutlich reduziert. Der Konzern hatte trotzdem Berufung eingelegt.

Bayer ist in den USA mit zahlreichen Glyphosat-Klagen konfrontiert, die das Unternehmen mit einem milliardenschweren Vergleich beilegen will. Nur drei Fälle wurden bislang vor Gerichten verhandelt, alle drei verlor der Dax-Konzern. Auch in Berufungsverfahren hatte Bayer bislang keine Erfolge.

Eine Stellungnahme von Bayer lag zunächst nicht vor. Das mit dem Monsanto-Kauf übernommene Glyphosat-Problem macht dem Konzern schwer zu schaffen. In den USA meldeten bereits über 125.000 Kläger Ansprüche auf Schadenersatz an. Bayer will mehr als elf Milliarden Dollar in die Hand nehmen, um das Massenverfahren beizulegen. Doch ein wichtiger Teil des Vergleichs bedarf noch einer richterlichen Genehmigung. Am 19. Mai steht hierzu eine wichtige Anhörung an.

(june/dpa)
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