Mönchengladbach Umweltplakette verblasst: 108 Euro Strafe

Mönchengladbach · Seit 1. Juli hat die Stadt 340 Bußgelder verhängt, weil Autofahrer mit falscher Plakette in der Umweltzone unterwegs waren. Von der Polizei sollen noch mehr Verstöße geahndet worden sein. Bezahlen muss auch, wessen Plakette nicht lesbar ist.

Schon länger nicht mehr auf die Umweltplakette Ihres Autos geschaut? Das sollte man tun. Denn wenn das eingetragene Kennzeichen verblasst ist, kann das richtig teuer werden.

Schon länger nicht mehr auf die Umweltplakette Ihres Autos geschaut? Das sollte man tun. Denn wenn das eingetragene Kennzeichen verblasst ist, kann das richtig teuer werden.

Foto: Ulrich Schütz

Für Mönchengladbachs Umweltzone gelten seit dem 1. Juli verschärfte Regeln: Nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen in die Innenstadt. Das haben viele Autofahrer offensichtlich noch nicht verinnerlicht. Denn in den gut sechs Wochen hat alleine die Stadt 340 Bußgelder ausgestellt, weil Fahrer mit der falschen Plakette unterwegs waren. Bei der Polizei sollen noch mehr Verstöße geahndet worden sein. Zahlen dazu gibt die Mönchengladbacher Behörde allerdings nicht heraus. Dies sei dem Innenministerium vorbehalten, heißt es.

80 Euro kostet es, wenn man mit falscher Plakette in der Umweltzone erwischt wird. Dazu kommen noch Verwaltungsgebühren. Macht zusammen: satte 108 Euro. Die meisten Bußgelder wurden für Fahrzeughalter mit gelber Plakette verhängt. Teuer werden kann es aber auch für Autofahrer mit grüner Umweltvignette. Wer lange nicht mehr auf seine Plakette geschaut hat, sollte das schnell tun. Denn wenn Sonneneinstrahlung das Kennzeichen auf der Feinstaubvignette verblassen oder ganz verschwinden ließ, wird ebenfalls eine Strafe fällig. Kommunen müssen dies sanktionieren. So sieht es der überarbeitete Bußgeldkatalog vor. Krefeld ahndet das mit einem Verwarngeld von 55 Euro. Mönchengladbach verlangt bei verblassten Feinstaubplaketten wie viele andere Kommunen genauso viel wie bei falschen oder fehlenden Umweltvignetten, also 108 Euro. Dabei würde sich wohl niemand in betrügerischer Absicht eine unausgefüllte Plakette an die Windschutzscheibe kleben.

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Foto: Raupold, Isabella

Plakette abknibbeln und Kennzeichen neu eintragen - das können Fahrzeughalten nicht, sagt Stadtsprecher Walter Schröders. Denn ist der Aufkleber erst einmal entfernt, lässt er sich nicht mehr anbringen. Also bleibt nur eins übrig: eine neue Plakette besorgen - zum Beispiel beim Straßenverkehrsamt, TÜV oder bei der Dekra. Kostenpunkt: um die fünf Euro. Beim städtischen Straßenverkehrsamt benutze man für den Kennzeicheneintrag haltbare Stifte, versichert Schröders. Beschwerden darüber, dass die Schrift verblasst sei, habe es noch nicht gegeben. In anderen Städten ist das aber schon vorgekommen. Auch in Stuttgart glaubte man, die gesetzlich vorgeschriebenen lichtechten Stifte zu verwenden. Trotzdem hielt die Farbe intensiver Sonneneinstrahlung auf die Dauer nicht stand. Stuttgart tauschte die Plaketten daraufhin kostenlos aus, wenn der Besitzer des Autos nachweisen konnte, dass sie von der Zulassungsstelle der Stadt oder einem Bürgerbüro ausgestellt wurden.

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Foto: AP, AP

Aber auch in Stuttgart gilt: Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer für die Gültigkeit seiner Feinstaubplakette verantwortlich. Ist sie das nicht, und man fährt weiter mit dem Auto herum, gilt dies als Umweltverstoß, und das Bußgeld wird fällig. Mehrere Gerichtsurteile bestätigen das.

108 Euro müssen auch gezahlt werden, wenn das Kennzeichen auf der Umweltplakette nicht mit dem am Fahrzeug übereinstimmt.

(RP)
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