Kurz und knapp Regeln zur Umweltzone in Mönchengladbach
Bis zum 1. Januar 2013 durften auch Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen noch die Bismarckstraße (hier), die Friedrich-Ebert-Straße und die Aachener Straße nutzen. Nun dürfen sie es nur noch mit Ausnahmegenehmigung.
Schilder wie diese markieren den Beginn der Umweltzone in Mönchengladbach. Festgelegt sind die Maßnahmen im "Luftreinhalteplan Mönchengladbach", der 2012 von der Bezirksregierung verabschiedet wurde.
Wer ohne oder mit falscher Plakette in die Umweltzone fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen.
2013 ahndete die Stadt insgesamt 4410 Vergehen bei den Umweltplaketten.
Nur ein geringer Teil von Fahrzeugen ist von der Umweltzone nicht betroffen. Dazu gehören zum Beispiel Oldtimer, Motorräder und Trikes sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
Durch die Einrichtung von Umweltzonen soll die Feinstaubbelastung deutlich verringert werden.
Hier finden Sie allgmeine Informnationen zum Thema Umweltzone.