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Krefeld Stadt stellt unlesbare Plakette aus - trotzdem 55 Euro Verwarngeld

Krefeld · Rentner Horst Rothke hat seine Umweltplakette beim städtischen Straßenverkehrsamt gekauft. Die Plakette ist nicht mehr lesbar oder war unbeschriftet. Politessen der Stadt schrieben ihm ein Knöllchen.

 Rentner Horst Rothke zeigt auf seine Umweltplakette - 55 Euro muss er Strafe zahlen, weil das Kennzeichen auf der Plakette nicht lesbar ist. Hat das Straßenverkehrsamt es jemals aufgeschrieben?

Rentner Horst Rothke zeigt auf seine Umweltplakette - 55 Euro muss er Strafe zahlen, weil das Kennzeichen auf der Plakette nicht lesbar ist. Hat das Straßenverkehrsamt es jemals aufgeschrieben?

Foto: Lothar Strücken

Der Ärger um die mangelhaft beschrifteten Umweltzonen-Plaketten geht weiter: Der Krefelder Horst Rothke hat jetzt beim Parken an der Königstraße in der Krefelder City wegen nicht lesbarer Beschriftung der grünen Umweltplakette ein Knöllchen mit einem Verwarngeld von 55 Euro von einer städtischen Politesse erhalten - dabei hat das städtische Straßenverkehrsamt selbst ihm vorher die Plakette verkauft.

 Oben die neue Plakette, unten die nicht lesbare mit Stadt-Stempel.

Oben die neue Plakette, unten die nicht lesbare mit Stadt-Stempel.

Foto: Strücken,Lothar

Unsere Zeitung hatte zuvor über die neue Rechtslage und den Fall der Krefelderin Sonja Stemes berichtet, die wegen fehlender Beschriftung ihrer Plakette ein Bußgeld zahlen muss. Seit 1. Mai sieht der überarbeitete Bußgeldkatalog vor, dass in der Umweltzone auch Pkw-Halter sanktioniert werden, deren Grüne Plaketten auf dem Wagen nicht lesbar oder in der Angabe des Kennzeichens nicht identisch mit dem Nummernschild sind. Rund 650 mal haben die Politessen in Krefeld dieses Vergehen seit 1. Mai 2014 registriert und jeweils 55 Euro Verwarngeld verhängt. Zwar haben die Halter der Wagen die mangelhafte Beschriftung ihrer Plakette nicht verursacht, oft verblasst offenbar einfach der verwendete Filzstift - doch sind die Halter dennoch dazu verpflichtet, dass der Wagen alle Vorschriften erfüllt.

Diese Ausnahmen gelten für gelbe Plaketten
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Foto: Andreas Bretz

Rentner Horst Rothke, der am Weyergarten wohnt, hat der Politesse noch beim Erhalt seines Knöllchens gesagt, dass die Plakette doch vom Straßenverkehrsamt selbst verkauft wurde. "Der Stempel des Straßenverkehrsamtes ist sogar noch drauf", sagte Rothke unserer Zeitung. Die Politesse habe gesagt, dass sie darauf keine Rücksicht nehmen könne. Einen Bescheid der Stadt hat Rothke noch nicht erhalten. Für den Fall, dass so ein Bescheid noch kommt, hat Rothke bereits mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen: "Ich werde gegen das Bußgeld Einspruch einlegen und klagen." Er nennt die Praxis der Stadt eine "große Abzocke". Eine neue Plakette hat er schon gekauft.

Unsere Zeitung hat die Stadtverwaltung gefragt, wie sie mit dem Fall umzugehen gedenkt - dort befindet man sich noch in der Abstimmung. Die Stadt selbst betonte aber zuvor schon über Sprecherin Angelika Peters, dass sie sich nur an die rechtlichen Vorgaben hält. Sie betont, dass sie sogar schon eine Kulanzregelung anwendet: "Als ,Kulanzregelung' im Sinne von einem angemessenen ordnungsrechtlichen Vorgehen gilt die Regelung, die hier in Rede stehenden ordnungswidrigen Situationen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zu ahnden. Anderenfalls wäre nur eine Ahndung mit einem Bußgeld von 80 Euro zuzüglich 28,50 Euro Verwaltungsgebühren nach dem genannten Bußgeldtatbestand möglich."

(RP)
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