Mönchengladbach Richter glauben dem Liebhaber

Mönchengladbach · Am Ende glaubte das Mönchengladbacher Schwurgericht dem Opfer und verurteilte am Montag den Angeklagten (41) wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten.

 Das Mönchengladbacher Landgericht lehnte die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen verurteilten Straftäter ab.

Das Mönchengladbacher Landgericht lehnte die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen verurteilten Straftäter ab.

Foto: ddp

Am 5. Oktober 2008 hatte der 41-jährige Angeklagte die eheliche Wohnung im hessischen Hüttenberg verlassen und den Liebhaber seiner Ehefrau in Viersen aufgesucht. Die Mutter von zwei gemeinsamen Kindern hatte den Neuen im Internet kennengelernt und ihrem Mann klar gemacht, dass sie ihn verlassen und nach Viersen ziehen wolle. Damit konnte sich der Familienvater, der noch nie aufgefallen war, offenbar nicht abfinden. An dem Oktoberabend habe er nur noch einmal mit dem Viersener reden wollen, hatte der 41-Jährige vor Gericht erklärt: "Ich hatte keine Tötungsabsicht." Der Nebenbuhler habe aber unwillig reagiert und nicht reden wollen, als er abends gegen 22 Uhr in Viersen auftauchte.

Notwehr-Situation

In dessen Wohnung sei er in eine Notwehr-Situation geraten, als der neue Liebhaber plötzlich ein Küchenmesser aus der Schublade genommen habe. Der 36-Jährige habe ihn angegriffen. Es sei zu einem Handgemenge gekommen. Er habe sich nur gewehrt. Tatsächlich erlitt das Opfer dabei zwei lebensgefährliche Verletzungen, der Angeklagte nur zwei Stiche in den Beinen. Der Ehemann verließ die Wohnung fluchtartig. Der verletzte Viersener wurde von einem Nachbarn gefunden. Im heimischen Hüttenberg wartete noch in der gleichen Nacht die Polizei auf den 41-Jährigen.

Er habe den Mann gewürgt, aber nicht töten wollen und sei in Panik geflohen, hatte der Angeklagte vor Gericht ausgesagt. Die Version mit der angeblichen Notwehr nahm das Schwurgericht dem enttäuschten Ehemann nicht ab. Der Angeklagte habe dem Nebenbuhler klar machen wollen: "Hände weg von meiner Frau" und dabei den Tod des 36-Jährigen billigend in Kauf genommen, hieß es gestern in der Urteilsbegründung. Tatsächlich glaubten die Richter dem Opfer. Der Ehemann habe ihm sofort ein Springmesser vor den Bauch gehalten und ihn in die Wohnung gedrängt, so die überzeugende Aussage des 36-Jährigen. Auf der Flucht ließ der Ehemann das Messer verschwinden. In Telefonaten unmittelbar nach der Tat hatte sich der Angeklagte offenbart: "Ich glaube, ich habe den Mann umgebracht. Ich habe eine Dummheit gemacht".

Der Angeklagte muss nicht nur für mehr als vier Jahre hinter Gitter. Er muss an das Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro plus Zinsen zahlen. Dass der verlassene Ehemann unter großem Druck stand, berücksichtigte das Gericht bei der Urteilsfindung.

(RP)
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