Mönchengladbach Opfer Frau – bedroht, verprügelt, verängstigt

Mönchengladbach · Fast 300-mal musste die Polizei im vergangenen Jahr ausrücken, weil Frauen von ihren Partnern verprügelt und gedemütigt wurden. Und auch in den Frauenhäusern Mönchengladbach und Rheydt sind die Plätze für Opfer von häuslicher Gewalt fast immer komplett ausgebucht. "Seit 30 Jahren sind unsere Belegungszahlen konstant hoch", sagt Melanie Plücken-Lachmann vom SkF-Frauenhaus Mönchengladbach.

Heute Aktionstag

"Gewalt an Frauen" ist und bleibt ein komplexes und schwieriges Thema – auch wenn das Gewaltschutzgesetz den Opfern mehr Rechte einräumt. "Manchmal sind die Frauen, die wir verletzt in ihrer Wohnung antreffen, nicht bereit, ihren Partner anzuzeigen. Und oft halten sich die Männer auch nicht an den Wohnungsverweis. Sie sagen: Das ist mein Haus und meine Familie. Und dann weigern sie sich zu gehen", weiß Daniela Welz von der Mönchengladbacher Polizei. Auch Polizeisprecher Peter Spiertz kennt die Einsätze, bei denen ein und dieselbe Frau zum sechsten Mal mit dicken Augen und blutiger Nase dasitzt und immer noch zögert, ihren Mann zu verlassen.

Geschlagene und gedemütigte Frauen zur Trennung zu bewegen, ist nicht leicht. "Wir haben manchmal grün und blau geschlagene Frauen bei uns, die sagen: Ich liebe meinen Mann immer noch", sagt Melanie Plücken-Lachmann. Und auch ihre Kollegin vom Frauenhaus Rheydt, Claudia Fritsche, hatte schon Opfer vor sich, die bereits zum vierten Mal ins Frauenhaus fliehen mussten und dennoch wieder zu ihren Partnern zurückkehren. Der Weg zur Trennung oder zur Anzeige sei oft ein jahrelanger Prozess. Um so wichtiger sei die Hilfe.

Deshalb rufen die Frauenhäuser zum internationalen Aktionstag "Nein zu Gewalt an Frauen" auf. Auf dem Marktplatz in Rheydt werden heute zwischen 9 und 13 Uhr an einem Informationsstand der Frauenhäuser Unterschriften gesammelt. Mit Postkarten können sich Bürger dafür einsetzen, dass jede von Gewalt betroffene Frau mit ihren Kindern schnell und unbürokratisch Zuflucht in einem Frauenhaus Unterkunft finden kann – unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Nationalität oder beruflichen Situation. Bis jetzt ist das noch anders: Weil verbindliche Regeln zur Finanzierung von Frauenhäusern fehlen, müssen zum Beispiel Studentinnen, Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus oder Ehefrauen mit gemeinsamem Erspartem selber für den Aufenthalt im Frauenhaus aufkommen. Es dürfe nicht sein, dass diese Frauen zusätzlich bestraft werden, sagt Plücken-Lachmann. Dass häusliche Gewalt in allen Schichten und bei allen Nationalitäten vorkommt, weiß auch Werner Bredies. Er ist Opferschutzbeauftragter der Polizei.

(RP)
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