Mönchengladbach Neues Urteil wegen Missbrauchs

Mönchengladbach · Eine Panne der Mönchengladbacher Justiz hat den Angeklagten bis jetzt vor der Gefängniszelle bewahrt. Bereits im November 2005 war der 40-Jährige von der Ersten Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts zu drei Jahren Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt worden.

Gegen das Urteil hatte der Mönchengladbacher, der sich an seiner eigenen Tochter vergriff, Revision eingelegt. Doch dann geschah etwas Unerwartetes. Seit Mai 2006 waren die Originalakten des Missbrauchs-Falles verschwunden. Tatsächlich gingen die Akten erst am 15. April 2009 bei dem Bundesgerichtshof (BGH) ein. Nach der jahrelangen Verfahrensverzögerung verwies der BGH den Fall an die Zweite Jugendkammer des Landgerichts zurück.

"Ja, das habe ich gemacht"

Deshalb musste das Verbrechen erneut verhandelt werden. Bereits 2005 waren die Richter überzeugt, dass sich der 40-Jährige in 13 Fällen an seinem Kind vergangen hat. In der Wohnung, in der der geschiedene Angeklagte damals mit seiner Freundin zusammen lebte, war es zu den ersten Übergriffen gekommen. Das 13-jährige Mädchen hatte zunächst bei seiner Mutter gewohnt, war aber dann zum Vater gezogen. Monate später vertraute sich das Mädchen ihren beiden Tanten an. Nachts sei der Vater in ihr Zimmer zu ihr ins Bett gekommen und habe sich an ihr vergriffen.

Im neuen Prozess gab der Angeklagte jetzt zu: "Ja, das habe ich gemacht. Das habe ich schon damals zugegeben." Allerdings könne er nicht erklären, warum er das seinem Kind angetan habe, so der 40-Jährige im Gerichtssaal. Der arbeitslose Angeklagte, der im Nebenjob als Türsteher arbeitet, war längere Zeit in psychologischer Therapie. Nein, während der Behandlung sei das Tatmotiv unklar geblieben, beantwortete der Mann die Frage der Richter. "Aber jetzt lebe ich normal, so etwas wird nie wieder passieren", war er sich sicher. Seine Tochter habe doch auch in der Vergangenheit wieder Kontakt mit ihm gesucht und ihm Briefe geschrieben, beteuerte er eifrig.

Doch die inzwischen 20 Jahre alte Tochter wollte davon in ihrer Zeugenaussage nichts mehr wissen. Nach einem Streit mit ihren Pflegeeltern habe sie sich damals an ihren Vater gewandt, weil "ich mich einsam fühlte". "Aber seit der Fall erneut verhandelt wird, kommt alles wieder hoch", erklärte der 20-jährige Lehrling. Jetzt wolle sie auf gar keinen Fall einen Kontakt mit dem Vater, machte die junge Frau energisch klar.

Am Ende verurteilte das Gericht den Angeklagten erneut wegen sexuellen Kindesmissbrauchs, aber diesmal zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die überlange Verfahrensdauer wurde dabei berücksichtigt.

(RP)
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