Mönchengladbach Drogenhändler muss Geldstrafe bezahlen

Mönchengladbach · Weil der Angeklagte (24) einen Strafbefehl wegen Drogenhandels erhalten und dagegen Einspruch eingelegt hatte, musste sich das Mönchengladbacher Amtsgericht mit dem Fall befassen. Der arbeitslose Mönchengladbacher war bei einer Kontrolle mit 1,2 Gramm Marihuana erwischt worden.

Das bestritt der 24-Jährige auch keineswegs und gab sich zugleich als Drogenkonsumenten zu erkennen. Der Verteidiger des Angeklagten machte wortreich auf das Schicksal seines Mandanten aufmerksam. Das sei kein Fall für eine Verurteilung, sondern eher für eine Verfahrenseinstellung. Tatsächlich war der 24-Jährige in Hamburg Opfer eines Verbrechens geworden. Bei einer Messerattacke hatte er eine Kopfverletzung erlitten. Der Angeklagte und dessen Familie waren in einem Zeugenschutzprogramm aus Hamburg nach Mönchengladbach gebracht worden. Doch der Angeklagte leide nach wie vor unter einer posttraumatischen Belastungsstörung mit depressiven Episoden. Ein Betreuer kümmere sich um den cannabisabhängigen Mann, so der Anwalt des Angeklagten.

Dabei wurde aber auch bekannt, dass das Tatopfer kein unbeschriebenes Blatt ist. Der 24-Jährige war bereits zweimal wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Deshalb schloss sich der Staatsanwalt auch nicht dem Antrag des Verteidigers auf Verfahrenseinstellung an. Allerdings könne man nicht ausschließen, dass der Marihuanakonsument nur vermindert schuldfähig ist.

Am Ende forderte der Staatsanwalt für den geständigen Angeklagten eine Geldstrafe von 150 Euro (15 Tagessätze zu je 10 Euro). Dem schloss sich das Gericht an.

(RP)
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