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Mönchengladbach Betrugsprozess: Gutachten wird erstellt

Mönchengladbach · Im Prozess um eine Berufsbetreuerin, die Senioren betrogen haben soll, haben Verteidiger und Staatsanwaltschaft Dienstag ihre Plädoyers verlesen. Ein psychiatrisches Gutachten soll jetzt Klarheit in den Fall bringen, der das Gericht bereits seit Monaten beschäftigt.

Die 55-Jährige muss sich wegen Betruges und gewerbsmäßiger Untreue vor der Ersten Kammer des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten. Die von Gericht bestellte Betreuerin verwaltete das Vermögen von Senioren. Über 325 ihrer oft bettlägerigen Schützlinge soll sie in dieser Zeit betrogen haben, indem sie von deren Geld Schmuck, teure Dessous und Pflegeartikel kaufte und selbst verwendete.

Im Fokus des Gutachtens wird allerdings nicht sie stehen, sondern der 60-jährige Mitangeklagte und Freund der Betreuerin. Der Bezirksrevisor war für die Prüfung der Rechnungen zuständig, die die Angeklagte ihm vorlegte. Sein Verteidiger forderte das Gutachten, um festzustellen, ob sein Mandant wegen einer psychischen Störung vermindert schuldfähig ist. Möglicherweise sei er der Angeklagten hörig und habe ihr nicht zugetraut, dass sie betrügerisch handeln könnte. So habe er die Rechnungen nicht ausreichend kontrolliert. Der Verteidiger der Betreuerin kommentierte das Plädoyer nicht.

"Ich habe nichts vertuscht", stellte der Bezirksrevisor klar. Er habe die Belege für die Einkäufe zwar eingesehen, Ungewöhnliches sei ihm dabei aber nicht aufgefallen. Den erhöhten Verbrauch von Pflegeartikeln habe die Angeklagte ihm beispielsweise damit erklärt, dass diese in den Heimen häufig wegkämen oder schneller verbraucht würden. "Da muss man sie eben neu kaufen, es geht doch um das Wohl der Senioren", sagte der 60-Jährige. Er sei überzeugt, dass seine Freundin die Senioren keinesfalls betrogen habe. Dagegen spricht, dass viele der gekauften Gegenstände, die vom Geld der Senioren gekauft wurden, im Haus der Betreuerin auftauchten — darunter eine Klimaanlage, eine Designer-Brille und teure Unterwäsche.

Der Mitangeklagte muss sich nun mehreren Gesprächen mit dem Gutachter unterziehen. Ein Urteil im Prozess wird erst in einigen Wochen erwartet.

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