Letzte Etappe im Mammutverfahren Zschäpe-Verteidiger beginnt im NSU-Prozess mit Plädoyer

München · Fast fünf Jahre nach Beginn des NSU-Prozesses und ungeachtet aller neuen juristischen Verwicklungen haben vor dem Münchner Oberlandesgericht die Plädoyers der Verteidigung begonnen.

 Die Angeklagte Beate Zschäpe neben ihren Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel im Oberlandesgericht München (Archivbild vom 13.03.2018).

Die Angeklagte Beate Zschäpe neben ihren Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel im Oberlandesgericht München (Archivbild vom 13.03.2018).

Foto: dpa, ms jhe fdt

Die Wunschverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wiesen den Anklagevorwurf zurück, die heute 43-Jährige sei Mittäterin an den Morden und Anschlägen des NSU gewesen. Was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Borchert hatte das Wort am Dienstag nach mehr als zwei Monaten Verzögerung ergriffen. Zuvor hatten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch ein Anwalt des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben beantragt, das Verfahren gegen den Mitangeklagten André E. abzutrennen.

Zschäpe-Verteidiger Borchert will sein Plädoyer zusammen mit seinem Kollegen Mathias Grasel halten. Dies werde zusammen rund eineinhalb Prozesstage dauern, hatten die beiden angekündigt.

Mit den Verteidiger-Plädoyers soll das seit Mai 2013 laufende Mammutverfahren in die letzte Etappe gehen - auch wenn noch ein möglicher neuer Beweisantrag eines Mitangeklagten im Raum steht.

Immer wieder Verzögerungen

Diverse Befangenheitsanträge und juristische Streitereien hatten den Beginn der Verteidiger-Plädoyers immer weiter verzögert. Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar beendet.

Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige soll eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des "Nationalsozialistischen Untergrunds" gewesen sein und deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven.

(oko)
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