Mönchengladbach Angeklagter Mofafahrer in Handschellen vorgeführt

Mönchengladbach · Der junge Mann war viel zu schnell unterwegs, wieder einmal betrunken und hat zudem eine Geldstrafe nicht bezahlt.

Die Justizwachtmeister brachten den Angeklagten in Handschellen in den Gerichtssaal. Als der Mönchengladbacher auf der Anklagebank Platz genommen hatte, nahmen ihm die Beamten die Handschellen wieder ab. "Wir beide kennen uns ja von der Haftbefehls-Verkündung", erinnerte der Richter jungen Mann, der sein nervöses Armzucken nicht verbergen konnte. Zu dem Haftbefehl war es gekommen, weil der Angeklagte eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte und danach dem Gefängnis zum Strafantritt fern geblieben war.

Bald war klar, was den jungen Mann wieder einmal auf die Anklagebank gebracht hatte. Am Abend des 19. Mai war der Mofafahrer an der Krefelder Straße einer Polizeikontrolle aufgefallen. Offensichtlich war er mit seinem Mofa zu schnell gefahren. Tatsächlich durfte er mit dem Mofa die Straße höchstens mit 25 Stundenkilometern passieren. Aber das war noch nicht alles, was den Polizeibeamten an dem Abend an dem Fahrer auffiel. Eine Blutprobe des Angeklagten ergab immerhin einen Alkoholpegel von 1,63 Promille.

Der Staatsanwalt warf dem jungen Mann Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Erlaubnis vor. "Das stimmt alles. Ich bin mit dem Mofa 44 Stundenkilometer auf der Krefelder Straße gefahren. Erlaubt sind nur 25", gab er im Gerichtssaal ohne weiteres zu. Dessen Vorstrafenregister enthielt mehrere Eintragungen. Meistens war er mit "Trunkenheit am Steuer" und mit Drogenstraftaten aufgefallen. "Ja, ich bin alkoholkrank. Aber jetzt trinke ich nur noch Bier. Früher hatte ich vor allem Probleme mit Schnaps", gab der Angeklagte unumwunden zu. Mit Marihuana habe er keine Probleme: "Ich kiffe nur manchmal."

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten - ohne Bewährung und außerdem eine zwölfmonatige Sperre der Fahrerlaubnis. Doch das Gericht schloss sich dem Antrag des Staatsanwaltes nicht an. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Amtsgericht den Mofafahrer zu einer Haftstrafe von sechs Monaten. Allerdings muss er die Strafe nicht verbüßen. Sie wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte ein Jahr lang auf eine Fahrerlaubnis verzichten.

"Sie sollten Ihre Alkoholprobleme unter Kontrolle bekommen. Das ist Ihre letzte Chance", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil sofort.

(RP)
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