Meerbusch Zum in die Luft gehen

Düsseldorf · Sechs Bürger aus Düsseldorf, Ratingen, Essen und Meerbusch verlangen vom Oberverwaltungsgericht in Münster, dass es seine eigene Rechtsprechung zur Zahl der Landungen per Eilbeschluss durchsetzt.

 Die Landungen nach 23 Uhr sind in Düsseldorf zurück gegangen.

Die Landungen nach 23 Uhr sind in Düsseldorf zurück gegangen.

Foto: AP, AP

Sechs Privatpersonen fahren jetzt sowohl gegen die Bundesrepublik Deutschland als auch gegen deren Flugplankoordinator in Frankfurt juristisches Geschütz auf. Es geht darum, dass die für den Winterflugplan in der Zeit von 22 bis 23 Uhr genehmigten 15 Landungen am Airport Düsseldorf nicht überschritten werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster muss sich mit einem Eilantrag des Berliner Anwalts Karsten Sommer beschäftigen, der als Verfahrensbevollmächtigter der sechs Bürger und Berater des Vereins Bürger gegen Fluglärm, deren Kampf um die Nachtruhe begleitet.

Mit ihrem Eilantrag gehen die Betroffenen gegen die Praxis des Bundesministeriums für Verkehr und des Flugplankoordinators vor, die entgegen geltendes Genehmigungsrecht in der Abendstunde mehr Landungen erlauben, als das OVG vor wenigen Monaten im Juni als zulässig erkannt hat. Laut Sommer hat der Verantwortliche in Frankfurt für die Zeit von 22 und 23 Uhr zwischen 16 und 26 Flugbewegungen koordiniert. "Die für den Vollzug der Genehmigung zuständige Landesluftverkehrsbehörde sieht sich nicht im Stande, gegen die rechtswidrige Koordinierungspraxis vorzugehen", schreibt Sommer in seiner 19-seitigen Schrift plus entsprechenden Anlagen.

Keine Sanktionen

Was die Betroffenen besonders schnell auf die Palme gebracht hat, war die unverhohlene Ankündigung, dass sich trotz des Richterspruchs vom 20. Senat des OVG an der Zahl der Landungen in der Abendstunde nichts ändern werde. Das heißt im Klartext, die sechs Bürger aus Ratingen, Düsseldorf, Essen und Meerbusch hatten im Juni war vor Gericht in diesem speziellen Punkt Recht bekommen, aber es kümmert sich niemand darum; auch niemand zu sehen, der die Einhaltung der Genehmigungsrechte überwacht und Verstöße sanktioniert. Ein Kampf gegen Windmühlenflügel — besser gegen Düsentriebwerke. Laut Sommer reagieren die entsprechenden Behörden auf Widersprüche und Eingaben der Bürger nicht oder mit immenser Verspätung. So habe das nordrhein-westfälische Ministerium für Bauen und Verkehr, den OVG-Beschluss vom Juni erst nach wiederholter Erinnerung überhaupt an die zuständigen Stellen in Berlin und Frankfurt weitergeleitet. Nicht aber, wie Sommer betont, mit dem dringenden Hinweis, die Realität umgehend an die Rechtsprechung anzupassen, sondern kommentarlos.

Rat und Bürgermeister schweigen

Sommer fasst zusammen, "der Verstoß gegen die Genehmigung ist ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit im Sinne des Luftverkehrsrechts. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für das Luftverkehrsrecht grundlegend geklärt". Kommentar Christoph Lange (Verein Bürger gegen Fluglärm): "Ich finde es ziemlich blass, dass wir einen Klageerfolg erzielen, keine Behörde kümmert sich darum, und Bürgermeister und Rat schweigen dazu.

(RP)
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