Meerbusch Bauhof-Nachbar klagt gegen Stadt

Nachdem das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan für das Bauhof-Gelände für unwirksam erklärt hat, klagt Anwohner Tobias Kasperlik nun gegen die Baugenehmigung. Die Stadt gibt sich zuversichtlich.

 Der Blick von Tobias Kasperliks Grundstück auf die Bauarbeiten auf dem alten Bauhof-Grundstück.

Der Blick von Tobias Kasperliks Grundstück auf die Bauarbeiten auf dem alten Bauhof-Grundstück.

Foto: Tanja Karrasch/Tanka Karrasch

Der Blick von Tobias Kasperliks Garten auf das benachbarte Grundstück des alten Bauhofs verspricht große Veränderungen. Vier Baukräne ragen in den Himmel, um das Bauvorhaben der Gemeinnützigen Wohngesellschaft (GWG) des Kreises Viersen, dem Bauverein Meerbusch sowie der Immobiliengesellschaft „kueppersliving“ zu realisieren. Unter anderem soll ein 13 Meter hohes Wohnhaus in Nähe zu Kasperliks Grundstück errichtet werden, woran sich der Anwohner stört. Es passe nicht in die Bebauung der anliegenden Grundstücke, so seine Argumentation. Nachdem er vor dem Oberverwaltungsgericht im Münster erfolgreich gegen den Bebauungsplan geklagt hat, geht Kasperlik nun zusammen mit seinem Anwalt Michael Pollmann gegen die Baugenehmigung der Stadt vor.

Insgesamt 100 Wohnungen sollen auf dem Gelände des alten Bauhofs entstehen. Die Bauträger-gemeinschaft setzt dabei auf eine Mischung aus luxuriösen Wohnungen und öffentlich gefördertem Wohnraum. Insbesondere für die Stadt ein wichtiges Projekt. Denn nach dem Umzug des Bauhofs nach Strümp im Jahr 2010 lag das Gelände viele Jahre brach. Pläne für den Bau von Wohnungen gab es schon länger, doch bei der ersten Ausschreibung gab es rechtliche Probleme, sodass ein zweiter Anlauf nötig war, bei dem am Ende die aktuelle Bietergemeinschaft den Zuschlag bekam. Im Sommer rollten schließlich die Bagger, um die Baugruben auszuheben und mit dem Vorhaben zu beginnen. Doch parallel dazu musste sich die Stadt wieder mit einem neuen Rechtsstreit beschäftigen.

Denn der Anwohner Tobias Kasperlik klagte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen den Bebauungsplan – und bekam recht. Das Gericht erklärte den Plan in seinem Urteil für unwirksam. Einen Baustopp bedeutete das jedoch nicht. Ohne wirksamen Bebauungsplan müssen sich die Gebäude laut Kasperliks Anwalt Michael Pollmann jedoch in die Umgebung einfügen, was aus seiner Sicht und der seines Mandanten nicht der Fall ist. Da die Stadt auf Gesprächsangebote bislang nicht eingegangen sei, klagt Kasperlik nun vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen die erteilte Baugenehmigung. Ziel sei weiterhin eine gütliche Einigung mit der Stadt. „Wir wollen niemanden ärgern und sind keineswegs gegen eine Bebauung des Grundstücks“, sagt er. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass auf dem Areal endlich gebaut werde.

Vonseiten der Stadt blickt man entspannt auf die Klage Kasperliks und geht davon aus, dass die erteilte Genehmigung rechtens ist. „Ansonsten hätten wir keine Baugenehmigung erteilt“, sagt Michael Assenmacher, Technischer Beigeordneter der Stadt. Das Oberverwaltungsrecht habe in seinem Urteil keine nachbarschaftsrechtlichen Einschränkungen zu beanstanden gehabt. Bereits direkt nach der Urteilsverkündung hatte die Stadt die Einschätzung geäußert, dass die vom Gericht bemängelten Fehler planungstechnischer Natur und heilbar seien.

Kasperliks Klage betrifft nur die Genehmigungen, die an die GWG sowie „kueppersliving“ erteilt wurden, da die geplanten Wohnungen des Bauvereins Meerbusch nicht an sein Grundstück grenzen. Bei den genannten Bauträgern gibt man sich in Hinblick auf den Rechtsstreit jedoch ebenfalls entspannt.  „Die Klage wird ins Leere laufen“, sagt Jörg Weitzel, Geschäftsführer von „kueppersliving“. Die Unwirksamkeit des Bauplans stehe in keinem Zusammenhang mit der Baugenehmigung. Bei der GWG äußert man sich zwar zurückhaltender, wenn gleich in der Sache ähnlich: „Solange wir nichts anderes hören, bauen wir weiter“, sagt Falk Figgemeier, technischer Prokurist der GWG. Des Weiteren gehe man davon aus, dass die Baugenehmigung der Stadt Meerbusch Bestand haben werde.

Unabhängig von der Einschätzung der Sachlage ist man bei der Stadt aber zu Gesprächen mit Tobias Kasperlik bereit. „Herr Kasperlik kann gerne auf uns zukommen“, sagt Michael Assenmacher. In Hinblick auf eine Änderung der Bebauung sei die Stadt jedoch der falsche Ansprechpartner. „Darüber können am Ende nur die Investoren entscheiden“, erklärt Assenmacher.

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