Leverkusen Gleisverlegung: Lärm-Gegner fühlen sich ausgegrenzt

Leverkusen · Mehr als 200 Einwände sind bei der Bezirksregierung Köln zur Opladener Gütergleisverlegung eingegangen. Im Anhörungsverfahren wurden die Beschwerdeführer persönlich von der Kölner Behörde eingeladen.

Doch jetzt erhebt die Bürgerinitiative LIV-Bahn, die nach eigenen Angaben großen Anteil am Zustandekommen dieser Einwände hatte, schwere Vorwürfe: In einer öffentlichen Mitteilung beklagen die Lärmgegner, der Planfeststellungsbeschluss vom 15. Juni sei zwar den Institutionen (Träger öffentlicher Belange) und den Umweltverbänden formal zugestellt worden, nicht aber den Privatleuten: "Dieses ist mit den Grundsätzen eines bürgerfreundlichen und transparenten planungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens nicht vereinbar", heißt es in einem Schreiben der LIV-Bahn.

Darüber hinaus sei diese Verfahrensweise auch rechtlich zweifelhaft, "da Planfeststellungsbeschlüsse grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten einheitlich bekannt zu geben sind". LIV-Bahn bemängelt an der Gütergleisverlegung vor allem, dass "weder für die avisierte neue Güterzugstrecke noch für die parallel geplante Neue Bahnallee aktive Lärmminderungsmaßnahmen in Gestalt von begrünten Lärmwällen oder attraktiven Lärmschutzwänden vorgesehen". Jetzt sehen die Anti-Lärm-Aktivisten ihre größten Unterstützer, nämlich betroffene Privatleute, benachteiligt. Entsprechend groß ist der Ärger.

In dem Schreiben heißt es daher auch: "Die Vorgehensweise des Eisenbahnbundesamtes als zuständige Planfeststellungsbehörde ist insbesondere nach den Erfahrungen mit den Umbauplänen des Stuttgarter Bahnhofsgeländes ("Stuttgart 21" ) nicht mehr sach- und rechtskonform." Die Wahrung bürgerlicher Teilhaberechte sei von grundsätzlicher Bedeutung.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort