Kommentar Gleiches Recht für Uwe Bastian

Die Nachricht der Landeswahlleiterin erstaunt im Land der Gesetze: Für den Fall des Uwe Bastian, der Montag nach der Wahl die Freien Wähler verließ, gibt es keine Vorschrift. Jetzt soll der lokale Wahlleiter beziehungsweise der Wahlausschuss entscheiden, ob Bastian sein Ratsmandat mitnehmen darf oder nicht.

Das ist juristische Spitzfindigkeit, die verboten gehört. In der vergangenen Ratsperiode haben mehrfach gewählte Ratsvertreter ihre Partei oder Gruppe verlassen, über deren Ticket sie vom Wähler in den Rat gewählt wurden. Rechtlich einwandfrei nahmen sie ihr Mandat mit. Dieses Verfahren muss auch für Uwe Bastian gelten, ob es einem passt oder nicht. Es darf kein zweierlei Maß für Wechselkandidaten geben. (US)

(RP)
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