Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
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Leverkusen Fußgängerzone nur optisch verlängern

Leverkusen · wiesdorf Die Fußgängerzone in der City wird wohl nicht bis auf die Hauptstraße verlängert. Das hatten Dirk Hissen und Peter Knipper in einem Bürgerantrag vom 25. August noch gefordert. Doch von dieser Idee sind selbst die Petenten mittlerweile abgerückt. Das Gutachten von Professor Ackers und Bedenken vieler Geschäftsleute haben zu diesem Umdenken geführt. Eine Veränderung wünschen sich Hissen und Knipper dennoch. Wenn es nach ihnen ginge, dann würde die Fußgängerzone zumindest optisch verlängert. Eine Aufpflasterung bis in Höhe Schulstraße soll den Übergang weniger drastisch machen. Über den entsprechend geänderten neuen Bürgerantrag aus dem März soll nun im Zusammenhang mit den Maßnahmen aus dem Ackers-Gutachten entschieden werden.

Dafür stimmten die Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden mit großer Mehrheit in dessen jüngster Sitzung. Der Sozialdemokrat Hermann-Josef Kentrup ließ in der kurzen Diskussion zu diesem Beschluss bereits anklingen, dass er eine kleinere Lösung bevorzugt. „Man muss auch mal ein bisschen auf dem Teppich bleiben. Ich denke, es genügt völlig, die Hauptstraße im Übergangsbereich aufzupflastern. Das muss nicht zwingend bis zur Schulstraße durchgezogen werden“, sagte er. Schließlich sei nur entscheidend, optisch einen Zusammenhang zur Fußgängerzone herzustellen. Das gelänge auch bei einer Aufpflasterung bis in Höhe des Fisch-Geschäftes.

Eine erste Absage erteilten die Politiker im Ausschuss dem zweiten Ansinnen der beiden engagierten Bürger. Denn die geforderte verstärkte Ansiedlung von personalstarken Ämtern mit viel Publikumsverkehr macht auch aus Sicht der Experten der Unternehmens-Beratung Kienbaum wenig Sinn. Auf die und einen entsprechenden Ratsbeschluss beruft sich die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme. Die Anmietung von Objekten und der gleichzeitige Erhalt städtischer Gebäude seien zentrale Punkte der Planungen gewesen. „Dem Ratsbeschluss würde die vorgeschlagene Neuanmietung von Ersatzstandorten in ehemaligen Bayer-Bürogebäuden widersprechen“, heißt es von Verwaltungsseite.

(RP)
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