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Corona-Pandemie Eilantrag gegen Maskenpflicht in Krefelder Grundschulen abgelehnt

Krefeld · Einen Eilantrag gegen die bereits bestehende Maskenpflicht in Krefelder Grundschulen hat das Verwaltungsgericht abgelehnt. Im Eilverfahren ging es um eine Interessenabwägung.

 Im Eilverfahren ging es um eine Interessenabwägung. (Symbolbild)

Im Eilverfahren ging es um eine Interessenabwägung. (Symbolbild)

Foto: dpa/Robert Michael

Das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherung des Gesundheitssystems überwiege gegenüber dem kurzfristigen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen, teilten die Düsseldorfer Richter am Donnerstag zu ihrer Entscheidung mit (AZ: 7 L 2327/20). Den Eilantrag hatten Eltern einer Zweitklässlerin eingereicht.

Soweit die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung darüber hinaus zu Beeinträchtigungen des Schulunterrichts und zu erschwerten Unterrichtsbedingungen führe, stelle dies die Anordnung der Maskenpflicht nicht durchgreifend in Frage. Die mit der Pflicht einhergehenden Einschränkungen seien auch in Anbetracht des sicherzustellenden Schulbetriebs und der Gewährleistung von Bildungsgerechtigkeit für alle Schüler nicht nur hinnehmbar, sondern dienten einem interessengerechten Ausgleich der betroffenen Rechte.

Die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld, die eine Maskenpflicht an Grundschulen für den Zeitraum vom 13. bis zum 30. November 2020 vorsehe, könne in einem solchen Eilverfahren aber nicht abschließend beurteilt werden, hieß es weiter. Zweifel bestünden etwa an einer fehlerfreien Ermessensausübung der Stadt Krefeld. Wolle die zuständige Behörde im Einzelfall über die Coronabetreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinaus eine Maskenpflicht für die Schulen der Primarstufe anordnen, müsse sie das sorgfältig begründen. Diese Fragen wären in einem Hauptsacheverfahren zu klären.

(ubg/dpa)
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