Krefeld Bund will Kasernengelände Forstwald verkaufen

Krefeld · Das Land Nordrhein-Westfalen muss noch offiziell die Kündigung des aktuell bestehenden Mietverhältnisses erklären.

Die Stadt Krefeld wird einen Erstzugriff auf das ehemalige Kasernengelände in Forstwald erhalten, sobald das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) offiziell die Aufkündigung des aktuell noch bestehenden Mietverhältnisses erklärt.

Wie berichtet, sollen die ursprünglich für Asylbewerber vorgesehenen Leichtbauhallen in Kürze abgebaut werden. Gegenüber dem Bürgerverein Forstwald hatte eine Sprecherin der Bezirksregierung bereits erklärt, dass nach dem Rückbau keine weiteren Kosten für das Land entstehen würden, was darauf hindeutet, dass das Mietverhältnis gekündigt werden soll.

Auf Nachfrage unserer Zeitung gab BImA-Sprecherin Silvia Auffahrt jetzt bekannt, dass nach der Kündigung mit einer Vermarktung des Geländes begonnen werden soll. Zunächst hat die Stadt Krefeld ein Vorkaufsrecht. Sie kann das Gelände direkt erwerben, ohne dass ein Bieterverfahren initiiert wird. Sollte sich die Stadt für einen Kauf entscheiden, ist, je nachdem welche Nutzung geplant ist, auch eine nicht unerhebliche Kaufpreisreduzierung möglich. Denn die Attraktivität des Liegenschaftserwerbs für Länder und Kommunen soll, insbesondere im Hinblick auf die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen sowie für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus erhöht werden. Sollte sich die Stadt entscheiden, das Gelände ihrerseits für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen, ist nach dem Bundeshaushaltsgesetz von 2015 eine Kaufpreisminderung von bis zu 80 Prozent möglich. Der Kaufpreisabschlag für die verbilligte Abgabe von Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus im Geschosswohnungsbau mit mindestens acht Wohneinheiten ist auf 25.000 Euro pro neu geschaffener Wohneinheit, begrenzt auf 80 Prozent des Kaufpreises, festgesetzt.

Sollte die Stadt also an einem Erwerb interessiert sein, würde die BImA in Verhandlungen eintreten. Ein Gutachten für die Wertermittlung würde dann in Auftrag gegeben werden. Falls nicht, wird die BImA andere Verwertungsoptionen prüfen und voraussichtlich ein Bieterverfahren einleiten.

Silvia Auffahrt glaubt, dass die erfolgten Arbeiten zur Erschließung des Areals "nur von Vorteil für die Vermarktung sein können".

(RP)