Nach Prozess in Köln "Mord ohne Leiche" erneut vor dem Bundesgerichtshof

Karlsruhe · Eine Frau verschwindet spurlos, ihr Ehemann soll sie umgebracht haben. Der Fall eines "Mordes ohne Leiche" wird seit Mittwoch am Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Die Richter müssen klären, ob der Ehemann zu Recht vom Landgericht Köln wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Der Fall beschäftigt den BGH bereits zum zweiten Mal: Im ersten Prozess waren der Ehemann, dessen Schwester und deren Mann wegen gemeinschaftlichen Mordes 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Am Landgericht Köln hatte es einen Indizienprozess gegeben.

Als Grund nannte das Landgericht einen Sorgerechtsstreit um das gemeinsame Kind des Paares. Da das Gericht aber zu Unrecht Selbstgespräche des Mannes aus einem verwanzten Auto als Beweis herangezogen hatte, hob der BGH das Urteil auf und verwies den Fall zurück.

In einer Neuauflage verurteilte das Landgericht nur noch den Mann wegen Mordes, die beiden anderen sprach es frei. Dagegen gingen sowohl der Verurteilte selbst als auch eine Schwester der Verschollenen in Revision. Der BGH will sein Urteil am 22. Oktober verkünden.

(dpa)
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