Issum Versuchter Mord: Angeklagte spricht nicht mit Psychiater

Issum · Das Gerichtsverfahren gegen eine 49-jährige Issumerin, der versuchter Mord an ihrer Nachbarin vorgeworfen wird, entwickelt sich immer mehr zum Indizienprozess. Am gestrigen dritten Verhandlungstag schwieg die Angeklagte weiterhin. Auch ein Gespräch mit einem Sachverständigen, der die 49-Jährige psychiatrisch begutachten soll, lehnt sie ab. So ist der Psychiater auf seine Eindrücke aus dem Prozessverlauf angewiesen. Sein Gutachten ist für einen späteren Verhandlungstag vorgesehen.

 ie Angeklagte verweigert jedes Gespräch mit einem Psychiater.

ie Angeklagte verweigert jedes Gespräch mit einem Psychiater.

Foto: Klaus-Dieter Stade

Im Mittelpunkt der gestrigen Verhandlung stand das Gutachten des Rechtsmediziners Dr. Althaus, der das Opfer unmittelbar nach dem Vorfall in Issum am 14. April in der Uniklinik Duisburg untersucht hatte. Die 60-Jährige sei in einem lebensbedrohlichen Zustand in die Klinik eingeliefert worden, so der Arzt. Laut Anklageschrift hatte die 49-jährige Nachbarin die Frau mit einem Jeep überfahren und ihr dann mit einem Messer in den Hals geschnitten. Dr. Althaus hatte zahlreiche Knochenbrüche und Quetschungen bei der 60-Jährigen festgestellt. "Es ist pures Glück, dass die Geschädigte heute nicht querschnittsgelähmt ist", betonte der Arzt. Dass die 60-Jährige den Vorfall überhaupt überlebt hat, sei nur dem rechtzeitigen Eintreffen des Notarztes zu verdanken. "Wäre sie nicht medizinisch behandelt worden, wäre sie ohne jeden Zweifel innerhalb einer Stunde gestorben", sagte Althaus. Das Verletzungsbild sei durchaus mit dem vom Staatsanwalt geschilderten Tathergang vereinbar.

Anschließend sagte der Ehemann des Opfers aus. Er schilderte dem Gericht, dass das Verhältnis zu der 49-Jährigen zunächst gut gewesen sei, als diese vor vier Jahren in das Nachbarhaus gezogen war. Dann sei es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen ihm und seiner Nachbarin gekommen. Dabei sei es hauptsächlich um die Nutzung des Wegs, der zu beiden Grundstücken führte, gegangen. Zwischenzeitlich war ihm von einem Gericht verboten worden, sich dem Grundstück seiner Nachbarin weniger als 20 Meter zu nähern. Dieses Verbot wurde aber nach kurzer Zeit wieder aufgehoben. In den Tagen vor dem 14. April habe sich die Situation zwischen den Nachbarn nicht weiter verschärft, es sei zu keinem Streit mehr gekommen, so der 59-jährige.

Der Prozess wird am heutigen Donnerstag fortgesetzt.

(RP)
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