Kleve Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft für Tötung eines Säuglings

Kleve · Anklagevertreter hält 30-Jährigen der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Heute wird das Urteil verkündet.

Zehn Jahre Haft hat der Staatsanwalt im Prozess gegen den 30 Jahre alten Sebastian R. aus Marienbaum gefordert, der mehrere Jahre auch in Kleve gelebt hatte. Der Vertreter der Anklage ließ in seinem Plädoyer vor dem Klever Schwurgericht keinen Zweifel daran, dass sich der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge an seinem kleinen Sohnes Nils (drei Monate) schuldig gemacht habe. Zudem sei er schuldig der schweren Misshandlung des Zwillingsbruders und der kleinen Schwester, der er im August 2013 (da war das Mädchen gerade vier Monate alt) beim Wickeln den Oberschenkel gebrochen hat. "Da fehlen mir die Worte: Da knackt ein Oberschenkel, und der Angeklagte kommt nicht einmal auf die Idee, zum Arzt zu gehen", sagte der Staatsanwalt.

Dann sei der 11. Juli 2014 gekommen. Der Angeklagte sei allein mit vier Kindern Zuhause gewesen - mit dem dreijährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin aus erster Ehe, mit der Tochter (14 Monate) - und den Zwillingen (Frühchen, gerade einmal drei Monate alt). Beide, davon ist der Vertreter der Anklage überzeugt, habe der Angeklagte geschüttelt - "und das nicht unerheblich". Bei beiden habe er "den Tod billigend in Kauf genommen".

Nick überlebt, die Spätfolgen sind immer noch nicht absehbar. Nils vegetiert noch sechs Wochen im Krankenhaus vor sich hin, dann stirbt er. Hätte er überlebt, wäre er lebenslang ein Pflegefall gewesen, das habe das medizinische Gutachten zweifelsfrei belegt. Nichts spreche für einen plötzlichen Kindstod. Der Anklagevertreter spricht von "brutalster Gewalt, verharmlost auch durch Mitarbeiter des Jugendamtes, die von blauen Flecken reden, wo Hämatome zu sehen waren".

Auch der Verteidiger räumte ein, sein Mandant habe sich "ohne Zweifel in erheblichem Umfang strafbar gemacht". Sein Mandant habe sicher grob fahrlässig gehandelt, den Tod des Jungen verursacht. Dass er vorsätzlich gehandelt habe, sei nicht zweifelsfrei erwiesen.

Keine Zweifel an der Schuldfähigkeit hatte der Sachverständige Professor Leygraf. Er attestierte dem Angeklagten Unreife, wenig Selbstbewusstsein, emotionale Defizite und "ein an Erfolgen recht armseliges Leben", konnte aber bei ihm keine klinisch relevante psychische Störung oder schwere seelische Abartigkeit feststellen.

Das letzte Wort vor der heutigen Urteilsverkündung durch die Richter hatte der Angeklagte: "Ich habe die Strafe verdient. Ich habe eingesehen, dass ich sehr viele Fehler gemacht habe. Die Kinder tun mir unendlich leid".

(RP)
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