Kreis Kleve Spenden für Flüchtlinge: Jetzt geht es steuerlich einfacher

Kreis Kleve · Bundesministerium für Finanzen plant Erleichterungen

Zur Förderung und Unterstützung der Flüchtlingshilfe hat das Bundesministerium für Finanzen steuerliche Erleichterungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen beschlossen. Rückwirkend zum 1. August gilt: Spenden können einfacher nachgewiesen werden. Und gemeinnützige Vereine können unter erleichterten Voraussetzungen Hilfsaktionen für Flüchtlinge durchführen. Diese Regeln gelten in der Zeit vom 1. August 2015 bis zum 31. Dezember 2016.

"Wer jetzt eine Spende auf ein für die Flüchtlingshilfe eingerichtetes Sonderkonto einzahlt, kann diese nun ohne die sonst erforderliche ordnungsgemäße Spendenbescheinigung in seiner Steuererklärung geltend machen", teilte Manfred Winkler, Leiter des Finanzamts Kleve mit.

"Als Nachweis reicht der Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking aus - und das ohne betragsmäßige Begrenzung", so Winkler. Sonderkonten für die Hilfe von Flüchtlingen können insbesondere Städte und Gemeinden, anerkannte Hilfsorganisationen oder Verbände der freien Wohlfahrtspflege einrichten.

Darüber hinaus dürfen alle gemeinnützigen Organisationen - unabhängig von ihren eigentlichen Satzungszwecken - Hilfsaktionen durchführen und Spenden für Flüchtlinge sammeln.

"Wenn beispielsweise ein Sportverein im Rahmen eines Festes Spenden für Flüchtlinge sammelt, kann er dieses tun, ohne befürchten zu müssen, dass dadurch der Vereinszweck gefährdet wird", so Winkler.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen ("http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/09/2015-09-23-PM37.html" unter der Rubrik Presse) zu finden.

(RP)
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