Bedburg-Hau "Sicherungsverwahrte nicht in die Forensik"

Bedburg-Hau · Stephan Haupt sieht für die FDP den Landschaftsverband und seine LVR-Kliniken als möglichen Partner für die künftige Unterbringung von Straftätern aus der Sicherungsverwahrung. Er beruft sich dabei auf die Koalitionsvereinbarung der LVR-Gestaltungsmehrheit von SPD/FDP und GRünen (die RP berichtete). Der Sprecher der Kreis Klever Grünen, Michael Bay, interpretiert die Vereinbarung allerdings anders und sieht keinerlei Berührungspunkte zwischen dem Maßregelvollzug in den forensischen Kliniken des Landschaftsverbandes und den Strafgefangenen aus der Sicherungsverwahrung.

"Straftäter, die psychisch krank sind, gehen nicht ins Gefängnis, sondern in den Maßregelvollzug, weil sie nicht oder nur bedingt schuldfähig sind. Wenn ein Täter aber straffähig ist, bekommt er die entsprechende Strafe – und muss, wenn er diese abgebüßt hat, freigelassen werden", listet der Grünen-Sprecher im RP-Gespräch die Fakten auf. Die nicht schuldfähigen werden in den Fachkliniken für psychisch Kranke behandelt. Im Laufe der Behandlung – so schreibt es das Maßregelvollzugsgesetz vor – werden die Maßnahmen gelockert oder wird, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und keine strafbaren handlungen mehr zu erwarten sind, die Menschen auch aus den Kliniken entlassen. "Wir befinden uns in diesen Kliniken eindeutig im Gesundheitssystem und eben nicht im Strafvollzug", erläutert Bay. Schließlich seien die psychiatrischen Kliniken ja kein Sondersystem des Strafvollzugs.

Der Paragraf

"Der Paragraf 66 zur Sicherungsverwahrung, hat deshalb auch nichts mit Therapie zu tun. Damit fehlt auch die Grundlage, Menschen aus der Sicherungsverwahrung in den Maßregelvollzug zu nehmen", sagt Bay. Denn: Täter, die wegen einer Psychose straffällig geworden sind (Bay bringt hier den Vergleich zur Lafontaine-Attentäterin, der innere Stimmen befohlen hatten, den Politiker umzubringen, um Schaden von den Menschheit abzuwenden), müssen von vornherein in den Maßregelvollzug.

Anderseits – und da zitiert er ein Spiegel-Interview mit dem renommierten Essener Forensik Gutachter Norbert Leygraf: Nicht jede Form von Gefährlichkeit bedeutet auch gleich psychische Gestörtheit, Täter, die in Sicherungsverwahrung oder während der Haft psychisch krank werden, können schon jetzt in die Psychiatrie eingewiesen werden.

Den neuen Kompromiss der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung bezeichnet Bay als falschen Weg und verweist wieder auf Leygraf: "Diese Menschen nun zur angeblichen ,Therapierung' festzuhalten, nachdem man sie zehn Jahre lang als untherapierbar verwahrt hat, ist Etikettenschwindel".

Miachael Bay: Diese Menschen hätten ihre Strafe verbüßt, man müsse sie freilassen, wie das Gesetz und der europäische Gerichtshof es vorschreibt.

(RP)
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