Jüchen Die erste Party ist abgesagt

Jüchen · Die neuen Auflagen der Gemeinde für Partys in öffentlichen Gebäuden kann der Infanteriezug Hochneukirch nicht erfüllen. Deshalb fällt seine geplante Halloween-Sause aus. Die Gemeinde will eine Checkliste für Veranstalter.

 Die Grabsteine für die Grusel-Dekoration sind schon gebastelt, doch Hermann Bongen, Manfred Schindowski, Bernd Schlösser und Heinrich Eßer (v.l.) mussten die Halloween-Sause absagen.

Die Grabsteine für die Grusel-Dekoration sind schon gebastelt, doch Hermann Bongen, Manfred Schindowski, Bernd Schlösser und Heinrich Eßer (v.l.) mussten die Halloween-Sause absagen.

Foto: Hans-Peter Reichartz

Die Grabsteine sind schon gebastelt. Die schaurige Dekoration ist fertig. Und an die Versicherungen hat der Infanteriezug Hochneukirch das Geld schon überwiesen. Doch nun kam die Absage: Der Freundeskreis des Infanteriezuges Hochneukirch hat seine für kommenden Montag geplante Halloween-Party in der Peter-Bamm-Halle abgesagt.

Plakate und Flyer im Ort sind bereits eingesammelt. Der Grund sind die Sicherheitsauflagen durch die Gemeindeverwaltung, die nach der Massenschlägerei vor der Peter-Bamm-Halle am Rande der Vor-Abifeier des Abiturjahrgangs des Gymnasiums Jüchen verschärft wurden.

Bei dem Großeinsatz waren mehrere Personen festgenommen worden. Ein "runder Tisch" verständigte sich anschließend darauf, strengere Auflagen für Partys in öffentlichen Gebäuden zu erlassen. "Wir können die nicht erfüllen", sagt Hermann Bongen vom Infanteriezug. "Wir machen das doch nur aus Spaß an der Freud'."

Es wäre die dritte Halloween-Party der Infanteristen in der Peter-Bamm-Halle gewesen. "Bislang ist nie etwas passiert", beteuert Bongen. Doch die Richtlinien gelten für alle Feiernden: Gläser sind tabu, Sicherheitskräfte müssen nicht nur für Ordnung in der Halle, sondern auch rundherum sorgen.

In diesem Fall gab es die Auflage, 100 Meter in Richtung Poststraße, 100 Meter in Richtung Mühlenstraße und Teile des angrenzenden Parks mit abzusichern. Für die Infanteristen ist die Absage traurig, aber Bongen hat auch Verständnis: "Die Gemeinde muss sich ja an Gesetze halten."

Und das tut sie nach dem Vorfall vom 9. Oktober rigoroser. "Wir haben den rechtlichen Rahmen nicht verändert, wir haben unsere Obacht verschärft", betont Annette Gratz, Ordnungsdezernentin der Gemeinde Jüchen. Die Auflagen hätten immer schon im Mietvertrag für öffentliche Gebäude oder in den Genehmigungen für öffentliche Partys gestanden.

Neu ist allerdings, dass bei einigen Veranstaltungen auch der Bereich rund um die Halle zum Veranstaltungsort erklärt wird. Wie Annette Gratz erklärte, werde bei Genehmigungen im Einzelfall geprüft, für welche Veranstaltungen diese Auflage gelte.

"Das sind Einzelfallentscheidungen, die immer dann getroffen werden, wenn davon auszugehen ist, dass sich viele Leute auch draußen aufhalten werden", sagte Gratz. Nun hat es den Freundeskreis des Infanteriezuges erwischt.

Unterdessen wird nun an einer neuen Checkliste gearbeitet für Veranstalter, die in Versammlungsstätten der Gemeinde feiern wollen. Das werde noch einige Zeit dauern, erklärte Gratz. Darin wird aufgeführt, woran Veranstalter frühzeitig denken sollten. Das kommt für die Halloween-Party allerdings zu spät.

(RP)
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