Hückeswagen Zweischneidiges Schwert

Hückeswagen · Die Sache ist schon ein bisschen vertrackt. Einerseits muss der Schlosshagen zwingend unter Denkmalschutz gestellt werden, wenn die Stadt Geld für die Neugestaltung vom Land bekommen will. Andererseits begibt sie sich mit der Unterschutzstellung in ein enges Korsett, wenn's um eben diese Neugestaltung geht.

Einer radikalen Änderung des Erscheinungsbildes werden die Denkmalschützer kaum zustimmen, wird doch gerade der "Waldpark im Heimatstil der 1920er Jahre" laut gutachterlicher Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege als schützenswert betrachtet. Fragt sich nur: Was ist mit dem "Waldpark" konkret gemeint? Wie viele große Bäume müssen sein, damit das Wort "Wald" noch seine Berechtigung hat? Und wie viel Freifläche mit niedrigerem Bewuchs macht einen "Park" aus?

Gefragt ist in der Tat eine von Bauamtsleiter Andreas Schröder angekündigte "Landschaftsplanung mit Fingerspitzengefühl". Diejenigen auch in der Politik, denen ein weitgehender Kahlschlag am liebsten wäre, auf dass das Schloss weithin sichtbar werde, dürften jedenfalls von den Denkmalschützern an die Kandare genommen werden.

(RP)
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