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Heisser Draht Ärger um verteuertes Knöllchen

Hückeswagen · Hückeswagen (büba) Zehn Euro hätte das Knöllchen für Monika Hübner gekostet, das sich die Hückeswagenerin auf dem Parkplatz vor dem Aldi-Markt an der Alten Ladestraße eingehandelt hatte, weil sie die Parkscheibe nicht eingestellt hatte. Doch letztlich musste sie 38,50 Euro zahlen, und darüber war sie sauer.

Hückeswagen (büba) Zehn Euro hätte das Knöllchen für Monika Hübner gekostet, das sich die Hückeswagenerin auf dem Parkplatz vor dem Aldi-Markt an der Alten Ladestraße eingehandelt hatte, weil sie die Parkscheibe nicht eingestellt hatte. Doch letztlich musste sie 38,50 Euro zahlen, und darüber war sie sauer.

"Mein Mann ist pflegebedürftig, und mein Konto ist in Wipperfürth", erzählte sie jetzt am "Heißen Draht" der BM. Deshalb habe es 16 Tage gedauert, bis sie das Verwarngeld an die Stadtkasse überwiesen hatte. Offenbar einen Tag zu spät, denn kurze Zeit später flatterte ihr eine Mahnung der Stadt ins Haus - zusätzlich zu den zehn Euro sollte Monika Hübner nun 25 Euro an Gebühren und 3,50 Euro an Auslagen zahlen. "Ich habe nicht gemerkt, dass die Zeitspanne so kurz war. Warum bietet die Stadt nicht eine Karenzzeit von einem Monat an?", fragte sie.

Die Zeit, die die Stadt Hückeswagen einräumt, damit der Betroffene seine Ordnungswidrigkeit begleicht, ist länger als vom Gesetzgeber verlangt. Geht es nach ihm, muss innerhalb von einer Woche gezahlt werden. Die Stadt hingegen lässt 14 Tage verstreichen, bis sie ein Bußgeldverfahren einleitet. "Wir rechnen allein für den Postweg drei Tage, dazu kommt der Zeitraum für die Zahlung von sieben Tage", sagt Jörg Schuschke vom Ordnungsamt. Ein solches Verwarngeld wird automatisch herausgeschickt.

"Dieses gibt es für eine einfache Ordnungswidrigkeit", erläutert Schuschke. Wer das innerhalb der Frist bezahle, gibt sein Fehlverhalten zu; "das Verfahren an sich ist kostenfrei". Bezahle jemand nach 14 Tagen jedoch nicht, "wird ein Verfahren in Gang gesetzt", stellt der zuständige Fachbereichsleiter Michael Kirch klar. Und dann kämen eben die Gebühren und Auslagen auf den Betroffenen zu.

Doch was passiert, wenn jemand zum Beispiel im mehrwöchigen Urlaub ist und das Verwarngeld ins Haus flattert? "Wenn er nachweisen kann, dass er nicht in der Lage war, in seinen Briefkasten zu schauen, können wir die Zahlungsfrist auch um eine Woche verlängern", versichert Schuschke.

(RP)
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