Hilden/Haan Rauchverbot: Kontrolle nur nach Hinweisen

Hilden/Haan · Die Ordnungsämter in Hilden und Haan planen keine Sondereinsätze wegen des ab Mittwoch geltenden neuen Nichtraucherschutzgesetzes.

Das bringt die Nichtraucherschutz-Novelle
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Foto: NGZ

Hassan Ataie sitzt am Dienstag am frühen Abend allein in seiner Shisha-Bar, dem "Sofi" in Hilden. Die Luft riecht nur dezent nach süßem Wasserpfeifendampf; der Hausherr selbst raucht nämlich nicht. Seine jungen Gäste kommen erst später am Abend, um die Wasserpfeifen ein letztes Mal unter Dampf zu setzen. Ataie hat 30 Shishas und jede Menge Tabak. Seit fünf Jahren können Erwachsene bei ihm Cocktails und Shishas konsumieren. Vorbei. "Ich habe mich beim Ordnungsamt erkundigt. Die haben gesagt, sie kommen erst, wenn es Beschwerden gibt, aber das ist mir zu unsicher." Ataie, der gebürtige Iraner, hofft, dass auch weiterhin Gäste kommen und sein kleines Hotel genug abwirft, um die befürchteten Verluste der Bar auszugleichen.

Ab Mittwoch gilt das neue Nichtraucherschutzgesetz in NRW. Das Land hat die Ordnungsämter der Kommunen aufgefordert, das strikte Rauchverbot auch durchzusetzen. "Das werden wir auch tun", versichern Ordnungsamtsleiter Michael Siebert in Hilden und sein Kollege Rainer Skroblies in Haan. Sonderaktionen sind in beiden Städten aber nicht geplant.

"Wir setzen auf Hinweise", erläutert Siebert: "Denen werden wir nachgehen. Dann gibt es möglicherweise flächendeckende Kontrollen." Die Wirte sind vom neuen Nichtrauchergesetz wenig begeistert, weiß Siebert: "Das kann ich sogar nachvollziehen. Einige haben in extra Raucherräume investiert." Diese und andere Ausnahmen gelten jetzt nicht mehr. Siebert glaubt, dass sich die Aufregung bald legen wird und sich das neue Rauchverbot in spätestens einem Jahr eingespielt hat: "Das zeigt das Beispiel anderer Länder mit strengem Nichtraucherschutz."

"Wir werden nicht losstürmen und das Rauchverbot explizit kontrollieren", betont auch Rainer Skroblies, stellvertretender Ordnungsamtsleiter in Haan: "Wir werden aber begründeten Beschwerden im Einzelfall nachgehen und bei Kontrollen auch auf das Rauchverbot achten." Die neue Regelung des Gesetzgebers sei "sehr eindeutig" und lasse "keinen Interpretationsspielraum" zu. Das findet Skroblies gut. Bei einer geschlossenen Gesellschaft in einem abgeschlossenen Raum könnten Gastgeber und Wirt gemeinsam entscheiden, ob dort geraucht werden darf. Skroblies: "Wenn der Wirt sagt, bei mir wird grundsätzlich nicht mehr geraucht, gilt dort auch das strikte Rauchverbot."

Hassan Ataie vom "Sofi" will den Shisha-Liebhabern schon bald ein kleines legales Schlupfloch bieten. "Zumindest im Sommer können sie draußen auf dem Hof sitzen und dort Wasserpfeife rauchen." Er will den Hinterhof überdachen, damit sie dabei nicht nass werden.

Die Betreiber von "Tuba", der zweiten Shisha- und Cocktailbar in Hilden, wollen angeblich ab heute Eingangskontrollen durchführen und die Gäste vor dem Wasserpfeifendampf im Inneren warnen. Stammgäste erzählen das. Ob das gutgeht, wird sich bald zeigen.

(RP/ac)
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