Grevenbroich Politik befasst sich mit Baumschutz

Grevenbroich · SPD will Überarbeitung der Satzung. Verwaltung sieht keine Notwendigkeit.

 Auch dieser Baum am Amtsgericht ist per Satzung geschützt.

Auch dieser Baum am Amtsgericht ist per Satzung geschützt.

Foto: NGZ-Foto. L. berns

Die Sozialdemokraten machen sich für den Schutz der Bäume stark. Die Ratsfraktion fordert die "grundsätzliche Überarbeitung der Baumschutzsatzung". Der Rhein-Kreis Neuss gehöre zu den waldärmsten Regionen in NRW, dem könne mit einer Satzung entgegengewirkt werden, meint die SPD. Sie fordert dafür "einheitliche um umfassende Kriterien".

Mit dem Thema befasst sich der Landschaftspflegeausschuss am Mittwoch. Im Rathaus wird die geltende Satzung für ausreichend gehalten. Damit werden Bäume auf städtischem Grund, etwa an Straßen und auf Friedhöfen geschützt - zudem eine Auswahl von 144, in einer Liste erfassten Altbäumen mit einem Alter ab etwa 70 Jahren auf Flächen anderer Eigentümer. Aus Sicht der Verwaltung ist das Ziel, "den privaten Altbaumbestand zu sichern", mit dieser Satzung "durchaus erreicht". Laut Brigitte Laurenz von der Stadtverwaltung gibt es in NRW neben der in Grevenbroich gewählten Satzungs-Lösung eine weitere Variante, die in der überwiegenden Zahl der Satzungen angewendet werde. Dabei werden alle Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt. Im Rathaus wird befürchtet, dass es bei einer Satzungsänderung mit einer Ausweitung der Zahl geschützter Bäume zu einer Welle von Fällungen kommt - dass Eigentümer "vor Inkrafttreten der geänderten Satzung sagen: ,Der Baum kommt vorher weg'", so Laurenz. Zudem wären nach Kauf eines Hauses dem neuen Eigentümer sehr enge Grenzen gesetzt, den Garten zu gestalten. Laut Dezernent Claus Ropertz ist außerdem "eine Umstellung des Schutzes auf den gesamten Baumbestand mit einem erheblichen Mehraufwand an Arbeit verbunden, der nicht mehr geleistet werden kann." Im Frühjahr und Herbst würden 35 bis 40 Anfragen zu Fällungen eingehen, diese müssten dann "alle der Baumkommission vorgelegt werden".

Trotz Satzung ist die Zahl der geschützten Altbäume auf nichtstädtischem Grund seit 2003 erheblich von 211 auf 144 gesunken. Der Grund: Viele Bäume fielen Stürmen und Erkrankungen zum Opfer.

(cso-)
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