Duisburg Totes Baby: Mutter kündigt Aussage an

Duisburg · Die junge Frau aus Rheinhausen, die im Januar ihr neugeborenes Kind getötet haben soll, hat sich am gestrigen zweiten Prozesstag noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ihr Verteidiger kündigte an, dass er zum nächsten Termin eine Einlassung für seine Mandantin vortragen werde.

 Die Grünanlage am Finanzamt im Frühjahr. In einem Gebüsch lag hier Anfang des Jahres mehrere Wochen lang unentdeckt der Körper des toten Säuglings.

Die Grünanlage am Finanzamt im Frühjahr. In einem Gebüsch lag hier Anfang des Jahres mehrere Wochen lang unentdeckt der Körper des toten Säuglings.

Foto: Andreas Probst

Momentan sei sie nicht darauf vorbereitet, Rede und Antwort zu stehen. Lediglich zu ihrem Lebenslauf und ihrer familiären Situation beantwortete sie Fragen.

Die heute 22-Jährige hatte in Vernehmungen gestanden, ihr Baby in der Wohnung ihrer Eltern entbunden, es erwürgt und den Körper in einer nahe gelegenen Grünanlage hinter dem Rheinhauser Finanzamt versteckt zu haben. Dort wurde die Leiche im März entdeckt. Zum Vater des Kindes machte die Angeklagte keine Angaben: Es habe sich um eine flüchtige Bekanntschaft gehandelt.

Fortsetzung am 21. September

Eine 39-jährige Freundin der jungen Frau sagte aus, die Angeklagte habe sich ihr Wochen nach der Tat anvertraut. "Sie sagte, dass sie etwas ganz Schlimmes getan hat" — sie habe ihr erst gar nicht geglaubt.

Die Angeklagte habe ihr erzählt, dass es über eine Stunde gedauert habe, das Neugeborene zu töten. Sie habe es dann zunächst unter dem Bett versteckt, bis sie es in die Grünanlage gebracht habe.

Weiter habe die jüngere Bekannte gesagt, dass sie nie beim Arzt gewesen sei. Die Schwangerschaft wolle sie erst im siebten Monat bemerkt haben. Eine Abtreibung sei daher nicht möglich gewesen. "Sie wollte das Kind tottrinken", erinnerte sich die 39-Jährige: Die junge Mutter habe geglaubt, das Baby werde nicht lebendig zur Welt kommen, wenn sie nur genügend Alkohol trinke.

Der Anwalt der 22-Jährigen beantragte gestern, die Öffentlichkeit während der Vernehmung seiner Mandantin auszuschließen.

Es seien Enthüllungen zu erwarten, die es bisher noch nicht von ihr gegeben habe: Sie wolle ausführlichere Angaben machen als bei bisherigen Vernehmungen. Nach etwa einstündiger Beratung lehnte das Gericht diesen Antrag ab. Es sei verständlich, dass eine Aussage ohne Zuschauer leichter falle. Derzeit überwiege aber das öffentliche Interesse. Der Prozess wird am Mittwoch, 21. September, fortgesetzt.

Bisherige Berichterstattung unter www.rp-online.de/duisburg

(bl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort