Duisburg Fragen und Antworten zur Pfarreiratswahl

Duisburg · Am Samstag und Sonntag werden erstmals in den katholischen Kirchengemeinden die Pfarreiräte gewählt. Die RP klärt auf.

Am nächsten Wochenende ist es soweit, dann sind im Bistum Münster fast 1,7 Millionen Katholiken ab 16 Jahren zu den Pfarreiratswahlen aufgerufen. Die Pfarreiräte treten künftig an die Stelle der bisherigen Pfarrgemeinderäte. Gut 3000 Frauen und Männer stellen sich im Bistum zur Wahl und wollen sich in den kommenden vier Jahren in den Pfarreiräten vor Ort engagieren. Gemeinsam mit dem Pfarrer und Vertretern des hauptamtlichen Pastoralteams gestalten die gewählten Ehrenamtlichen das geistliche Leben in der Pfarrei.

Die RP beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Pfarreiräten:

Was ist der Pfarreirat?

Der Pfarreirat ist das offiziell von den Pfarreimitgliedern gewählte und vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien. Demzufolge dient er als pastorales Gremium dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Der Pfarreirat fördert das Bewusstsein für das gemeinsame Priestertum aller Getauften. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung sind alle Gläubigen durch Taufe und Firmung berufen. Wer sich zur Wahl stellt oder an der Wahl beteiligt, unterstreicht die Bedeutung des Pfarreirats für eine lebendige und missionarische Kirche am Ort.

Welche Aufgaben hat der Pfarreirat?

Der Pfarreirat hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist. Dabei ist der Pfarreirat vor allem für die Leitlinien der Pastoral und für die Vernetzung in dem jeweiligen Sozial- und Lebensraum zuständig. Zu den weiteren konkreten Aufgaben zählen unter anderem die Mitverantwortung für die Gestaltung der Gottesdienste, für die Vorbereitung auf Ehe, Taufe, Kommunion und Firmung, für die Zusammenarbeit mit der Schule, für das Engagement für Menschen in wirtschaftlicher und sozialer Not, für die Anliegen der Weltkirche, für den ökumenischen und interreligiösen Dialog sowie für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung. Aktuell im Kontext des Diözesanpastoralplans hat der Pfarreirat auch die Aufgabe, einen lokalen Pastoralplan zu entwickeln.

Wie arbeitet der Pfarreirat?

Pfarreiräte tagen etwa alle sechs bis acht Wochen. Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Dem Pfarreirat gehören an: in unmittelbarer und geheimer Wahl von der Pfarrei gewählte Mitglieder (mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder), der leitende Pfarrer und bis zu drei weitere amtliche Mitglieder sowie bis zu vier berufene Mitglieder. Je nach Größe der Pfarrei können Pfarreiräte zwischen acht und 16 Mitglieder haben. Zur Wahrnehmung einzelner Aufgabenbereiche können Pfarreiräte Sachausschüsse bilden. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Wo endet die Zuständigkeit des Pfarreirats?

Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium; für Aufgaben wie Personal, Finanzen und Bau ist der Kirchenvorstand zuständig. Um die Kooperation zu erleichtern, gibt es wechselseitige Vertreter in beiden Gremien.

Was ist anders als im früheren Pfarrgemeinderat?

Der Pfarreirat ist nicht nur wie der frühere Pfarrgemeinderat zuständig für die innerkirchliche Vernetzung, sondern auch für die Zusammenarbeit mit kirchenexternen Partnern, etwa nichtkirchliche Kindergärten, Schulen oder Sozialbüros. Außerdem kann der Pfarreirat zur Wahrnehmung örtlicher Belange Gemeindeausschüsse einrichten. Gemeindeausschüsse fungieren dann im Sinne eines Netzwerkes als örtliche Ansprechgremien rund um einen Kirchturm. Einmal im Jahr lädt der Pfarreirat alle Aktiven, die das kirchliche Leben am Ort mit prägen, zu einem Pfarrkonvent ein, um die Vielfalt kirchlichen Lebens erlebbar zu machen und die Arbeit in der Pfarrei zu reflektieren und kritisch zu begleiten. Damit stärken die neuen Statuten die Mitverantwortung der Laien und entsprechen den heutigen Erfordernissen und Gegebenheiten.

Wer ist wählbar, wer darf wählen?

Wählen und gewählt werden können Pfarreimitglieder ab 16 Jahren. Ein Wahlrecht kann auf Antrag auch ausüben, wer in einer Pfarrei aktiv ist, auch wenn sie oder er in einer anderen Pfarrei wohnt. Briefwahl ist auf Antrag möglich.

Wie viele Menschen sind zu wählen?

Prinzipiell wird in jeder der knapp 300 Pfarreien im Bistum Münster je ein Pfarreirat gewählt. Für die bis zu 3200 Plätze in Pfarreiräten werden rund 4000 Menschen kandidieren. Bei den letzten Pfarrgemeinderatswahlen im Bistum Münster im Jahr 2009 beteiligten sich etwas mehr als 60 Prozent der Gottesdienstbesucher an den Wahlen, das waren rund zehn Prozent der Katholiken. Sechs von zehn Gewählten waren damals Frauen. Sieben Prozent aller Gewählten waren unter 25 Jahre jung.

Was ist bei diesen Pfarreiratswahlen anders?

Es liegt mehr Verantwortung vor Ort: Die Pfarreien haben jetzt mehr Entscheidungs- und Gestaltungsfreiräume, was Wahl und Zusammensetzung der Gremien angeht. Sie können sich als eine große Pfarrei oder als eine Gemeinschaft von kleineren Gemeinden definieren, Wahlbezirke bilden und ihr Wahlverfahren festlegen. Die Pfarreien entscheiden zudem selbst, wie sich ihre Substrukturen bilden. So stärken die neuen Statuten vor allem die Mitverantwortung der Laien für ihren pastoralen Raum.

(RP)
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