Duisburg Feiertage: Notdienst beim Standesamt

Duisburg · Bekanntlich wird die Stadtverwaltung in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr weitgehend geschlossen bleiben. Die Mitarbeiter haben sozusagen "Zwangsurlaub". Diese Maßnahme trägt dazu bei, Kosten zu sparen. Die Kehrseite der Medaille: Duisburgs Bürger müssen sich dagegen auf Einschränkungen zwischen den Feiertagen einstellen.

Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, so beispielsweise die Feuerwehr, die Kulturbetriebe oder der Notdienst im Standesamt. Die Stadtbibliothek bleibt bis einschließlich 1. Januar geschlossen. Die Kulturbetriebe der Stadt Duisburg halten ihren Dienstbetrieb zwischen Weihnachten und Neujahr wie gewohnt aufrecht. Informationen zu den Öffnungszeiten oder den Spielplänen gibt es auch im Internet unter der Adresse "http://www.duisburg.de/micro2/kulturbetriebe/" .

Die städtischen Bäder bleiben vom 24. Dezember bis zum 1. Januar 2017 geschlossen. In den Hallenbädern Neudorf, Toeppersee sowie im Rhein-Ruhr-Bad und Allwetterbad Walsum beginnt der Betrieb wieder am 2. Januar zu den üblichen Öffnungszeiten. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage www.duisburgsport.de und unter der Hotline (0203) 283-4444.

Für die zentrale Beurkundung von Sterbefällen aus dem gesamten Stadtgebiet ist im Standesamt West (Rheinhausen) am Körnerplatz 1 vom 27. bis zum 30. Dezember, von 8 bis 16 Uhr, ein Notdienst eingerichtet.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort