Klage am Landgericht Düsseldorf Sohn fällt durch die Fahrprüfung – Vater klagt

Düsseldorf · Ein Vater will 80 Prozent der Fahrschulkosten zurückbekommen, weil sein Sohn durch die Prüfung gefallen ist. Das Landgericht Düsseldorf muss jetzt über die Zivilklage entscheiden, die das Amtsgericht für unbegründet hielt.

 Ein Führerschein. (Symbolbild)

Ein Führerschein. (Symbolbild)

Foto: dpa

Eine Erfolgsgarantie bei der Fahrprüfung verlangt offenbar ein besorgter Vater. Für seinen Sohn (20) hatte er bei einer Fahrschule 2630 Euro an Ausbildungskosten hingeblättert. Und doch ist der Sohn glatt durch die Prüfung gerasselt. Mit einer Zivilklage beim Landgericht fordert der Vater vom Fahrlehrer jetzt 80 Prozent der Kosten zurück, also rund 2100 Euro. Beim Amtsgericht war er damit  gescheitert. Am Freitag (9 Uhr, Saal 2.113) versucht er es per Berufung beim Landgericht.

Gleich mehrere Punkte hat der klagende Vater an der Fahr-Ausbildung seines Sohnes kritisiert. So habe der Junge 48 Fahrstunden nehmen müssen, auch weil die Abstände zwischen den Fahrten zu groß gewesen seien – angeblich sogar bis zu sieben Wochen. Auch habe der Teenager auf drei verschiedenen Fahrzeugtypen lernen müssen, vor der Prüfung im April 2017 habe noch der Fahrlehrer gewechselt. Und vor der Prüfungsfahrt sei „nicht nochmal intensiv“ mit dem Sohn geübt worden. Darin sieht der Vater die wahren Gründe für das Scheitern des Sprösslings.

Die verklagte Fahrschule will den Großteil der gezahlten Gebühren aber nicht erstatten. Ob der Sohn auf drei verschiedenen Auto-Typen lernen musste, ließ die Fahrschule offen – womöglich ist eine praktische Fahrausbildung nur dann wirklich umfassend, wenn ein Prüfling nicht stets mit dem baugleichen Fahrzeug unterwegs ist.

Die übrigen Behauptungen des Vaters seien alle falsch. Man habe dessen Nachwuchs nämlich „stringent, zügig und durchgängig“ zwischen Ende 2016 und April 2017 geschult. Dass der Sohn trotzdem die Prüfung nicht geschafft hat, liege wohl „allein in seinen persönlichen Fähigkeiten und dem Fahrkönnen begründet“, so die Fahrschule. Lehrer könne man nicht generell zur Verantwortung ziehen, wenn Schüler nichts lernen.

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So hatte auch das Amtsgericht Anfang 2018 entschieden: Die Klage des Vaters sei „unbegründet“, ein Zusammenhang zwischen der Ausbildungsmethode der Fahrschule und dem Scheitern des Sohnes sei „nicht nachgewiesen“. 48 Fahrstunden fand das Amtsgericht zudem „angemessen“ – und zwischen den einzelnen Fahrlektionen habe es laut Urteil nur einmal eine 14-tägige Pause gegeben. Eine schlechte Leistung der Fahrschule sei hier nicht zu erkennen. Am Freitag wird sich zeigen, ob das Landgericht das genauso sieht.

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