Eller Karnevalist betrunken am Steuer erwischt - Geldstrafe

Eller · Es lag am Februarsturm, der für die kurzfristige Absage des Rosenmontagszuges 2016 sorgte. Obwohl alle Mottowagen und das Narrenvolk unbeschadet blieben, fällt die Unwetterbilanz für einen Musikanten (28) der Prinzengarde Rot-Weiß jetzt umso gravierender aus. Nach einer Trunkenheitsfahrt (mit 1,93 Promille) in vollem Karnevals-Ornat sowie einem Angriff auf einen Polizisten (34) wurde er vom Amtsgericht zu 4500 Euro Strafe verurteilt, muss dem Beamten 500 Euro Schmerzensgeld zahlen und ist auch noch den Führerschein los, was ihn nach Ansicht des Gerichts nun den Job als Baggerfahrer kosten wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kleinlaut bekannte der bisher untadelige Angeklagte, es sei ihm "total peinlich", als Promillefahrer angeklagt zu sein. "Ich bin gar nicht der Typ für sowas, mache seitdem auch keine Musik mehr" - und angeblich "weiß die halbe Stadt" schon von seiner üblen Entgleisung. Das kann man wörtlich nehmen. Denn nach der Zug-Absage hatte sich der 28-Jährige nicht nur in einem Vereinslokal mit anderen Musikanten und Alkohol getröstet - er war danach sogar noch in sein Auto gestiegen und losgefahren. Auf der Kölner Landstraße war seine Tour in Schlangenlinien aber von einem Zeugen beobachtet und der Polizei gemeldet worden. Und an der A46-Ausfahrt Eller ist das Auto dann in die Leitplanken gekracht, hat auf fast 30 Metern klare Schäden hinterlassen. Kaum zuhause angekommen, war der Angeklagte dort von Beamten erwartet worden.

Und weil einer der Polizisten fürchtete, der torkelnde Karnevalist würde mit seinen Orden und Uniformknöpfen eins der geparkten Autos demolieren, habe er den 28-Jährigen an der Schulter gefasst. Reaktion des Angeklagten: Er schlug dem Beamten vielfach so wuchtig auf den Kopf, dass der Polizist für drei Tage dienstunfähig war. Und ein geparktes Auto wurde dabei auch noch demoliert. Diesen Schaden von 2100 Euro hat der Angeklagte längst beglichen. Doch jetzt machte die Justiz noch ihre eigene Rechnung auf: Statt 6500 Euro Strafe, wie von der Staatsanwältin gefordert, und 16 Monate Führerscheinsperre verhängte die Richterin immerhin 4500 Euro sowie ein Jahr als Frist, bevor sich der Karnevalist überhaupt wieder um einen Führerschein bewerben darf.

(wuk)
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