Nach tödlichem Unfall am Unterbacher See Schwimmweste wird auf Tretbooten Pflicht

Düsseldorf · Nachdem ein Jugendlicher am ­Unterbacher See ertrunken ist, müssen nun Nichtschwimmer auf Tretbootfahrten eine Schwimmweste tragen. Das teilte der Zweckverband Erholungsgebiet Unterbacher See mit. Die Westen sollen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Badeunfall am Unterbacher See: Suche nach Jugendlichem
18 Bilder

Badeunfall am Unterbacher See: Suche nach Jugendlichem

18 Bilder

Der 13-Jährige war am Montag während einer Tretbootfahrt in den See gesprungen und nicht wieder aufgetaucht. Rettungskräfte suchten mit einem Großaufgebot nach dem Jungen. Am Abend wurde der 13-Jährige dann tot aus dem Wasser geborgen.

Nach dem Vorfall mehrte sich Kritik am Zweckverband Unterbacher See, der den Bootsverleih betreibt: Warum dürfen Zwölf- und 13-Jährige ohne Schwimmweste Tretboot fahren?

In der "Seeordnung" des Verbandes Unterbacher See hieß es bislang: "Für das selbstständige Führen aller Wasserfahrzeuge wird als unterste Altersgrenze das zwölfte Lebensjahr bzw. ein Kinder Segel- oder -Surfschein vorgeschrieben. Eltern und Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für ihre Kinder."

Nun reagierte der Zweckverband auf die wachsende Kritik. Die Sicherheit der Menschen sei ein großes Anliegen, heißt es. Daher gebe es in den Strandbädern und bei der Bootsleihe Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsregeln, die helfen sollen, Unglücksfälle zu verhindern.

Ab sofort werden Schwimmwesten für die Tretbootleihe kostenlos zur Verfügung gestellt. "Für Nichtschwimmer wird das Tragen einer Auftriebsweste zur Pflicht", teilte der Zweckverband Unterbacher See mit.

(ila)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort