Vergewaltigungsvorwurf in Düsseldorf Prozess gegen Polizisten: Opfer bedingt glaubwürdig

Düsseldorf · Mit dem Gutachten einer Psychologin wurde beim Landgericht am Donnerstag der Vergewaltigungsprozess gegen einen Hauptkommissar (58) fortgesetzt. Der suspendierte Beamte bestreitet seit Prozessbeginn, dass er im Herbst 2013 einen 25-Jährigen zum Oralsex in der Wache Oberbilk gezwungen habe.

 Ein junger Mann beschuldigt einen Polizisten, ihn in der Oberbilker Wache sexuell genötigt zu haben.

Ein junger Mann beschuldigt einen Polizisten, ihn in der Oberbilker Wache sexuell genötigt zu haben.

Foto: Bußkamp, Thomas

"Es gab für den 25-Jährigen ein nachhaltig irritierendes Geschehen auf der Polizeiwache. Aber genau belegen lässt sich das nicht." Dieses Fazit stützte Psychologin Beate Daber auf "erhebliche Schwächen in der Aussage" des Diebstahlsopfers. Teile von dessen Schilderungen "stimmen, andere Teile nicht", so die Gutachterin. Doch welche Passagen richtig sind, sei nicht zu klären. Die Sachverständige konnte die Vorwürfe gegen den Polizisten weder bestätigen noch entkräften. "Es bleibt nur die juristische Beweiswürdigung", befand die Psychologin.

So war im Prozess auch eine Aussage eines Polizeikollegen bekannt geworden, wonach der verheiratete und seit 40 Jahren untadelig arbeitende Polizeibeamte in einem sozialen Netzwerk zum Auftritt von zwei jungen Männern ein "Gefällt mir" angeklickt haben soll. Andererseits wies der Angeklagte das Gericht anhand von Fotos auf eine Abnormität in seinem Intimbereich hin. Nach Version des Angeklagten hätte der 25-Jährige diese bemerken müssen, falls es zur behaupteten Tat auf der Wache gekommen wäre. Das Diebstahlsopfer hatte eine solche Auffälligkeit aber nie erwähnt.

Gestern wies die Psychologin auch darauf hin, dass der 25-Jährige seinen angeblichen Peiniger beim Verlassen der Wache aus eigenem Antrieb noch umarmt habe. Das kam der Expertin seltsam vor. Zumal der 25-Jährige stets angab, er sei durch Drohungen des Polizisten mit Haft und mit dem Gebrauch der Dienstwaffe bei einem Fluchtversuch so "schockiert" gewesen, dass er sich gefügt habe - nur, um aus der Wache heraus zu kommen. Dass er den Beamten dann aber umarmt habe, fand die Gutachterin "sehr wenig stimmig". Der Prozess geht weiter.

(wuk)
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