Prozessbeginn in Düsseldorf Polizist bestreitet Vergewaltigung in Polizeiwache

Düsseldorf · Der Vorwurf lastet schwer: Ein Mann meldete einen Fahrraddiebstahl in der Oberbilker Polizeiwache in Düsseldorf und soll dann von einem Polizisten eingeschüchtert und vergewaltigt worden sein. Am Dienstag startete der Prozess.

 Ein junger Mann beschuldigt einen Polizisten, ihn in der Oberbilker Wache sexuell genötigt zu haben.

Ein junger Mann beschuldigt einen Polizisten, ihn in der Oberbilker Wache sexuell genötigt zu haben.

Foto: Bußkamp, Thomas

Ein Düsseldorfer Polizist steht seit Dienstag vor Gericht, weil er auf einer Polizeiwache in Oberbilk einen hilfesuchenden Mann vergewaltigt haben soll. Sein Mandant bestreite die Tat und werde sich umfassend zu den Vorwürfen äußern, kündigte Verteidiger Claus Eßer an. "Er wird minutiös erzählen, was da gelaufen ist." Zuvor müsse er als Anwalt allerdings volle Akteneinsicht erhalten.

Der 58-jährige Hauptkommissar schilderte, dass er "seit 35 Jahren glücklich verheiratet" und nie fremdgegangen sei. Seit 40 Jahren sei er Polizist "und stolz darauf". Er lebe inzwischen auf einem kleinen Bauernhof und sei mit sieben Geschwistern groß geworden.

Polizist wurde sofort suspendiert

Er steht laut Staatsanwältin unter Verdacht, einen Mann, der den Diebstahl seines Fahrrads anzeigen wollte, unter Druck gesetzt und vergewaltigt zu haben. Die Vorwürfe waren vor mehr als einem Jahr bekanntgeworden, der Polizist war daraufhin suspendiert worden. Er wird von einer Polizei-Seelsorgerin betreut, um das potenzielle Vergewaltigungsopfer kümmert sich der Opferschutz der Polizei.

An der Unterhose des mutmaßlichen Opfers waren DNA-Spuren des Angeklagten entdeckt worden. Im Genitalbereich des Angeklagten waren wiederum Mischspuren fremder DNA gefunden worden, die vom mutmaßlichen Opfer stammen könnten.

Laut Staatsanwältin soll sich Folgendes auf der Innenstadtwache abgespielt haben: Während der Aufnahme der Personalien soll der 58-jährige Kommissar den Mann gefragt haben, ob er in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei. Er soll dabei den Eindruck erweckt haben, dass gegen den Besucher der Wache ein Haftbefehl vorliegt. Dann soll er ihn in einen Nebenraum gebeten haben, um ihn zu durchsuchen. Der mutmaßliche Geschädigte habe sich nackt ausziehen müssen.

Dann habe der Beamte dem Geschädigten Tabakreste aus dessen Hosentasche vorgehalten und behauptet, dass dies wohl kein Tabak sei. Anschließend habe er dem Anzeigenerstatter eröffnet, dass er verhaftet sei. Wenn er versuche zu fliehen, dürfe er von seiner Dienstwaffe Gebrauch machen. Die Waffe habe er bei sich getragen.

Keine Videoüberwachung zur Tatzeit

Der Beamte soll dem Mann zusätzlich mit dem Satz eingeschüchtert haben, "was mit einem hübschen jungen Mann wie ihm im Gefängnis passieren würde". Er solle sich etwas überlegen, um ihn umzustimmen.
Schließlich habe er den Beamten oral befriedigt, weil er seine Lage als ausweglos empfunden habe. Das mutmaßliche Opfer war wenige Stunden später auf einer anderen Wache erschienen und hatte den Beamten angezeigt.

Der Hauptkommissar sei allein auf der Wache gewesen und eine Videoüberwachung, die ihn hätte entlasten können, gebe es nicht, sagte sein Anwalt Claus Eßer: "Das ist bedenklich, was die Fürsorgepflicht des Dienstherrn angeht." Der Prozess soll am 13. Mai fortgesetzt werden.

(lnw)
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