Landgericht Klage um verschwundene Pelze blieb erfolglos

Düsseldorf · Leer ausgegangen ist eine Pelzhändlerin jetzt mit ihrer Schadenersatzklage vor dem Landgericht. Rund eine Million Euro hatte die Geschäftsfrau von der Kö-Galerie gefordert, weil ein wahrer Schatz an kostbaren Pelzen und Fellen aus den Räumen der Firma angeblich spurlos verschwunden wäre.

Doch bei ihrer Klage gegen die Kö-Galerie hat sie weder Rechnungen noch Quittungen oder genaue Aufstellungen des Warenbestandes vorgelegt. Das Gericht wies die Klage daher rundum zurück.

Gerichtlich lässt sich nur das einfordern, wofür es auch Belege gibt. Nach diesem Grundsatz hatte das Gericht die Klägerin mehrfach aufgefordert, Beweise für Umfang und Wert des angeblich verschwundenen Pelz-Schatzes vorzulegen. Dabei ging es im Streit zwischen der Kö-Galerie und der Klägerin ursprünglich um angebliche Miet-rückstände. Bis wieder Geld kam, hatte die Kö-Galerie vom Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht, das Pelzgeschäft blieb geschlossen. Als die Betreiber dann eine Bankbürgschaft über 15 000 Euro vorlegten, durften sie das Ladenlokal wieder betreten — und standen angeblich vor leeren Kartons. Nicht nur eine Nähmaschine und die Telefone seien weg gewesen, sondern auch der gesamte Warenbestand, darunter 16 besondere Zobelfelle, mehrere Zobelmäntel sowie unbearbeitete Felle von Ozelot, Jaguar, Chinchilla, Luchs und argentinischer Wildkatze.

Formell, so heißt es jetzt im Urteil, wäre die Kö-Galerie verpflichtet gewesen, diesen kostbaren Warenbestand in besondere Obhut zu nehmen. Doch Beweise dafür, wann welche Pelze zu welchen Preisen angeschafft worden sein sollen, blieb die Klägerin im Prozess über Monate hinweg schuldig. Statt eine Millionenentschädigung zu erhalten, ging sie daher leer aus.

(RP)
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