Wehrloser Mann gefoltert Anzeige ignoriert: Polizist steht vor Gericht

Düsseldorf · Weil er Hinweise auf grausame Folterungen eines wehrlosen Alkoholikers ignoriert und dadurch die Verfolgung der Täter vereitelt habe, verhängte das Amtsgericht gegen einen Polizeibeamten neun Monate Bewährungsstrafe.

Dagegen zieht der Polizist (58) am Donnerstag (1.9., 9.30 Uhr, Saal 1.115) protestierend vor das Amtsgericht. Laut Anklage schickte er zwei Zeugen, die jene schrecklichen Vorfälle in einer Oberbilker Wohnung angezeigt und sogar die Namen der Täter genannt hatten, mit einem Schulterzucken wieder weg. Das Folter-Opfer wurde dadurch erst sieben Tage später in seiner Wohnung gefunden.

Gäste ließen Frust an Mann aus

Der Prozess gegen das Täter-Duo und die abscheulichen Details hatten im Juni für Schlagzeilen gesorgt. Denn Anfang des Jahres hatten die beiden jungen Männer (24 und 29) einen Alkoholiker (49) in dessen Wohnung grundlos geprügelt, ihn getreten, sexuell missbraucht, gedemütigt und mit einem Lötkolben verbrannt. Bis dahin hatte der Mann den Wohnungslosen monatelang kostenlos Quartier geboten. Als er dann aber die Wohnung räumen musste, ließen die Gäste ihren Frust an ihm aus. Sie brachen ihm durch Tritte einen Arm, drehten ihm mit einer Zange einen Finger um, bis er brach, und zwangen ihn, widerliche Dinge zu essen und zu trinken. Dafür wurden die geständigen Täter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Jetzt will die Justiz den schrecklichen Fall mit dem Prozess gegen den angeklagten Polizisten abschließen.

Denn schon kurz nach der Tat hatten zwei Zeugen dem Beamten die Übergriffe auf den Alkoholiker geschildert und die Täter anzeigen wollen. Der Beamte habe aber schulterzuckend reagiert — und die Zeugen wieder heimgeschickt. Fünf Abfragen bei Kliniken, amtlichen Stellen und im Polizeicomputer hatten aus seiner Sicht die Angaben der Anzeigen-Erstatter nicht bestätigt. Statt zur Sicherheit in der Tatwohnung nachzusehen, blieb der Polizist laut Anklage untätig in der Wache sitzen. Sieben Tage später gingen die Zeugen wieder zur Polizei, diesmal zu einem Kriminalkommissariat. Dort handelten die Beamten sofort. Das Opfer war durch die Misshandlungen körperlich schwer verletzt und hatte aus Angst vor den Tätern seine Wohnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht verlassen. Die Qualen des Mannes hätten viel früher beendet werden können, heißt es in der Anklage gegen den Oberbilker Polizisten. Für Strafvereitelung im Amt drohen Haftstrafen bis zu fünf Jahren. Bereits der Versuch eines Amtsträgers, eine Straftat unter den Tisch fallenzulassen, ist strafbar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort