Nach Verwarnung in Sankt Augustin Düsseldorf vergibt keine Knöllchen für pinke Parkscheiben

Düsseldorf · In St. Augustin hat eine Autofahrerin ein Knöllchen bekommen, weil sie eine pinke Parkscheibe ins Auto gelegt hatte. Das Ordnungsamt in Düsseldorf zeigt sich da kulanter.

 Eine pinke Parkscheibe mit der Aufschrift „... bin shoppen!“ (Symbolbild).

Eine pinke Parkscheibe mit der Aufschrift „... bin shoppen!“ (Symbolbild).

Foto: Trend Import GmbH

Der Fall einer Autofahrerin in St. Augustin hat für Aufsehen gesorgt: Sie hat wegen ihrer pinken Parkscheibe einen gelben Zettel vom Ordnungsamt hinter die Windschutzscheibe geklemmt bekommen - obwohl die Höchstparkdauer nicht überschritten wurde. Die Parkscheibe sei wegen ihrer Farbe ungültig, laut Straßenverkehrsordnung müssten Parkscheiben blau-weiß sein, hieß es. Sie werde in den nächsten Tagen die Höhe des Verwarngeldes erfahren, heißt es auf dem Zettel weiter. Die Frau postete ein Bild von Knöllchen und Parkscheibe bei Facebook - und bekam zahlreiche Reaktionen.

In Düsseldorf wäre das der Autofahrerin wohl nicht passiert. „Streng genommen entspricht die pinke Parkscheibe in der Tat nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, die sowohl Farbe als auch Größe vorgibt. In Düsseldorf akzeptieren wir allerdings auch die pinke Parkscheibe“, sagte Volker Paulat, Pressesprecher der Stadt. Denn die Mitarbeiter haben durchaus etwas Ermessensspielraum bei der Bewertung solcher Fälle.

Das Ordnungsamt mache von der Möglichkeit des Opportunitätsprinzips Gebrauch, sagte der Stadtsprecher. Das bedeutet, dass innerhalb eines rechtlichen Rahmens Handlungsspielraum besteht. Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht handeln.

Anders sahen es vor sechs Jahren die Ordnungsdienst-Mitarbeiter in Hertgen: Damals hatte eine Autofahrerin ein Fünf-Euro-Knöllchen für eine pinke Parkscheibe bekommen.

Die Autofahrerin in St. Augustin muss allerdings nicht mehr mit einem Verwarngeld rechnen. Die Stadt teilte mit: „Der Zettel war nur als freundlicher Hinweis gemeint.“ Es werde keine Zahlung fällig.

(skr/top/dpa)
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