Gastronomie in Düsseldorf OSD schließt Gastro-Terrassen – Wirtin sauer

Düsseldorf · Mehrere Terrassen schloss das Ordnungsamt an der Schwerinstraße gegen 23 Uhr. Vor dem Café à Gogo sollen zudem Zeltpavillons entfernt werden. Die Stadt erklärt ihr Vorgehen.

 Der Zeltaufbau auf der Terrasse des Café à Gogo an der Schwerinstraße.

Der Zeltaufbau auf der Terrasse des Café à Gogo an der Schwerinstraße.

Foto: Bea Kallen

Als „frustriert und fassungslos“ beschreibt Bea Kallen am Sonntag ihre Gefühlslage, nachdem am Vorabend ihre Terrasse gegen 23 Uhr vom Ordnungsamt dicht gemacht worden war. Ihrem Ärger hatte die Wirtin des Café à Gogo auch in einem Facebook-Post Luft gemacht. 70 Kommentare finden sich darunter, in denen Kallen viel Solidarität erfährt. Aber auch Wut gegenüber der Stadt und sich beschwerenden Anwohnern entlädt sich dort.

Sie sagt, dass es mehr als 20 Jahre lang kein Problem war, die Terrasse bis Mitternacht geöffnet zu lassen, auch wenn das ihre Konzession nicht hergebe. Nur einmal habe es eine Lärmbeschwerde gegeben. Sie verstehe auch nicht, warum an der Schwerinstraße mehrere Terrassen schließen mussten, an der Nordstraße aber nicht. Sie fürchtet, dass die Beschwerde eines Anwohners der Grund ist. Auch ihre Gäste seien empört gewesen.

Und noch etwas ärgert Kallen: Sie soll ihr Zelt auf der Terrasse abbauen. „So verliere ich nicht nur nach 22 Uhr, sondern auch bei schlechtem Wetter Umsatz.“ Im Zelt allein befänden sich 16 Plätze. Vor allem nach der schweren Zeit für Gastronomen in der Corona-Pandemie treffe sie dieses Vorgehen hart. Kallen will sich nun mit ihrem Anwalt beraten, welche Schritte sie einleiten kann. „Ich werde das nicht einfach so hinnehmen.“

Die Stadt erklärt die Schließung von drei Terrassen an der Schwerinstraße damit, dass die Sperrzeit deutlich überzogen gewesen sei. Nur bei einer Ausnahmegenehmigung seien Öffnungen bis 24 Uhr möglich.

Ungenehmigte Aufbauten müssten zudem wieder entfernt werden, da mit Öffnung der Innengastronomie die Ausnahmeregelung der Stadt ausgelaufen sei. Allerdings sagt ein Sprecher auch: „Derzeit laufen Prüfverfahren, um in Einzelfällen Zelte/Pavillons über die Ausnahmeregelung hinaus aufgebaut lassen zu können.“

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