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Corona-Hilfe in Düsseldorf Zwei Millionen Euro Hilfen für Privatpersonen

Düsseldorf · Düsseldorfer können bei der Stadt einen einmaligen Zuschuss aus einem Härtefallfonds beantragen.

 Aufgrund der Hygienebestimmungen musste die Ratssitzung erstmalig in die Stadthalle verlegt werden.

Aufgrund der Hygienebestimmungen musste die Ratssitzung erstmalig in die Stadthalle verlegt werden.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Der Stadtrat hat für Privatpersonen einstimmig einen Härtefallfonds beschlossen. Mit dem Budget in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro sollen Privatpersonen unterstützt werden, die wegen der Corona-Pandemie mit deutlich weniger Geld auskommen müssen und somit vor existenziellen Schwierigkeiten stehen. Mit einem einmaligen Zuschuss, einer sogenannten Teilhabepauschale, sollen beispielsweise die digitale Ausstattung und die Nutzung von alternativen Lernformen gefördert werden, um sich so auf die Zeit nach der Pandemie vorzubereiten.

Dies kann zum Beispiel mit dem Kauf von PCs oder Laptops und mithilfe neuer Software gelingen, auch um sich Informationen zu beschaffen. Die Teilhabepauschale soll nicht der Sicherung des täglichen Lebensunterhalts dienen, da dafür Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII zu beantragen sind.

Der Härtefallfonds wurde nur für Düsseldorfer Arbeitnehmer, Werkstudenten, Studenten und Rentner mit Minijob sowie für soloselbständige Künstler eingerichtet. In allen Fällen muss sichergestellt sein, dass vor der Antragstellung alle anderen gesetzlich vorgesehenen Leistungsansprüche ausgeschöpft wurden, wie beispielsweise Leistungen aus dem Sozialschutzpaket. Außerdem muss die entstandene Notlage von der Corona-Pandemie verursacht worden sein.

Die Voraussetzungen: Bei Arbeitnehmern muss das monatliche Nettoeinkommen in der Zeit vom 1. Februar bis 30. April weniger als 2200 Euro betragen haben – und es wird aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld bezogen, mit dem der Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt werden kann. Betroffene ohne Kinder, die allein in einem Haushalt leben, können 500 Euro erhalten. Für kinderlose Arbeitnehmer, die zu zweit oder mehr Personen in einem Haushalt leben, sind 750 Euro vorgesehen. Betroffene, die mit mindestens einem Kind im Haushalt leben, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, können 1000 Euro bekommen.

Sollte bei Werkstudenten das Einkommen weggefallen sein, können sie 400 Euro ausbezahlt bekommen. Rentner und Studenten, die ihren Minijob verloren haben, erhalten eine Pauschale in Höhe von 300 Euro. Studenten müssen zusätzlich Bafög beziehen. Soloselbständige Künstler müssen mindestens die Hälfte ihres Einkommens nicht nur vorübergehend durch ihre künstlerische Tätigkeit erzielen. Außerdem dürfen sie bisher keine andere staatliche Förderung erhalten haben. „Mit der Teilhabepauschale wollen wir diesen Menschen die Möglichkeit geben, selbst aktiv zu werden und am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben zu können“, sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD).

Der Antrag auf die Teilhabepauschale kann längstens bis zum 31. August auf der Internetseite www.duesseldorf.de/soziales/corona-haertefallfonds heruntergeladen beziehungsweise online ausgefüllt werden. Sollte das Budget des Härtefallfonds erschöpft sein, wird die Teilhabepauschale nicht ausgezahlt.

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