Düsseldorf Busfahrer wehrt sich gegen Urteil wegen Missbrauchs einer Seniorin

Düsseldorf · "Widerwärtig, schäbig, abstoßend und ekelhaft" nannte eine Staatsanwältin vor rund einem Jahr die Tat eines 33-jährigen Rheinbahn-Busfahrers. Damals war er wegen sexuellen Missbrauchs einer Rollstuhlfahrerin (78) zu 22 Monaten Haft verurteilt worden; die Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden.

Auch für das Gericht stand fest, dass er sich im abgeschlossenen Linienbus an der wehrlosen Seniorin vergangen hatte. Doch der Angeklagte sträubt sich dagegen. Am kommenden Donnerstag (6.8., 11.30 Uhr, Saal E.119) beginnt sein Berufungsprozess beim Landgericht.

Die gehbehinderte Seniorin wollte per Bus zum Südfriedhof, das Grab ihres Enkels besuchen. Weil es ein Trödelmarkt-Samstag war, fuhr diese Linie aber nur zum Südpark. Das erfuhr sie erst unterwegs. Der Fahrer soll sie aber beruhigt haben, sie könne sitzen bleiben, er werde bei "der nächsten Runde" zum Friedhof fahren. Sie hielt ihn für hilfsbereit und nett. Er hatte ihr beim Einsteigen geholfen, war extra ausgestiegen, hatte eine Rampe für ihren Rollstuhl angelegt.

Doch an der Endhaltestelle, als alle anderen Fahrgäste ausgestiegen waren, habe er sich an sie herangemacht. Erst wollte er ihr unbedingt ein Paar Nylonstrümpfe schenken, die er im Bus gefunden habe. Dann habe er die Strümpfe bei ihr sogar angelegt und dazu ihre Schuhe und Strümpfe ausgezogen. Als er dann aber seine Hose öffnete und angeblich drohte, er würde "ihr ein Messer in den Bauch stechen", wenn sie nicht stillhalte, stand die alte Frau Todesängste aus: "Ich wusste ja nicht, ob er mich umbringt." Angewidert habe sie sein Treiben erdulden müssen, bis sie ihren letzten Mut aufbrachte und den Mann schließlich doch zurückwies. Der habe sich von ihr sogar ein Papiertuch geliehen und sich auf eine hintere Sitzreihe zurückgezogen. Erst danach sei er weitergefahren, fast planmäßig, bis es der Rentnerin gelang, mit Hilfe eines anderen Fahrgastes aus dem Bus zu entkommen.

Der Angeklagte hatte das im ersten Prozess energisch bestritten. Er habe am Endhaltepunkt für 15 Minuten unbedingt die Toilette aufsuchen müssen, könne die Seniorin im Bus folglich nicht bedrängt haben. Staatsanwaltschaft und Gericht sahen aber keinen Grund, an der Aussage der 78-Jährigen zu zweifeln.

Sie war nicht direkt zur Polizei gegangen, hatte sich aus Scham zunächst weinend eingeschlossen. Erst als ihre Schwiegertochter zu Besuch kam, offenbarte sie ihr doch das ungeheuerliche Erlebnis. Die Rheinbahn hat den Angeklagten nach der Anzeige zunächst in den Innendienst versetzt. Wird sein Schuldspruch rechtskräftig, hat die Firma bereits seine Entlassung angekündigt.

(wuk)
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