Düsseldorf Amtsgericht spricht angeblichen Vergewaltiger frei

Düsseldorf · Wegen Vergewaltigung brachte eine Krimi-Autorin (52) einen Ex-Partner (53) vors Amtsgericht - und wurde dort als Person entlarvt, die Fantasie und Wirklichkeit nicht sicher trennen könne. So hieß es im Glaubwürdigkeitsgutachten, das eine Psychologin gestern über die Frau vorlegte. Einmütige Reaktion von Staatsanwältin und Richtern: Freispruch für den Angeklagten.

Die Frau hatte erklärt, im Herbst 2012 sei es in ihrem Schlafzimmer zur Gewalttat gekommen. Der Partner habe ihr nach zärtlichem Beginn plötzlich Schmerzen zugefügt. Statt aufzuhören, habe er seine Aktivitäten gegen ihren Willen noch verstärkt. Sie warf ihm "Machtausübung" vor, zeigte ihn an. Der Angeklagte, der völlig unbescholten ist, widersprach. Im Prozess kam heraus: Die Frau hat sogar auf Nachfragen verschwiegen, dass sie mit einer Nachbarin einen Krimi verfasst hatte, in dem es um Vergewaltigung und Missbrauch ging, in dem sie die Arbeit der Polizei aufgriff - und das Verhalten von Opfern nach der Tat. Auch dort ging es um "Machtausübung" eines Täters. Weiter fiel dem Gericht auf, dass die Aussage der Frau ihrer literarischen Vorlage glich. Eine Psychologin lieferte Klarheit: Die Krimi-Autorin zeige "eine hohe Bereitschaft, sich der Fantasie hinzugeben", so die Expertin. Und sie habe "reale Fragmente mit Fantasien und Wunschdenken vermischt".

Als ihr Freund sie nach einem flapsigen Kommentar an jenem Tag verließ, habe sie sich wohl vergewaltigt gefühlt - obwohl sich das mit realen Abläufen nicht deckte. Auch nicht, als sie dann "bühnenreif" alle psychischen Folgen zeigte, die bei Vergewaltigungsopfern bekannt sind. Solche Details habe sie für den Krimi, der seit 2009 "fix und fertig vorlag" (also Jahre vor der Anzeige) recherchiert. Davon, dass die Frau mit ihrem Insiderwissen gezielt gelogen habe, ging die Gutachterin nicht aus. Auch das Gericht fand, die 52-Jährige habe "keine bewusste Falschaussage" abgeliefert, sondern Fantasie und Wahrheit vermischt. Sie habe geglaubt, vergewaltigt worden zu sein. Das Gericht war aber nicht bereit, darauf eine Verurteilung zu stützen und sprach den Mann frei.

(wuk)
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