Stadt Kempen Amtsgericht schickt Angeklagten in Haft
Stadt Kempen · Vor dem Krefelder Amtsgericht fiel jetzt das Urteil gegen einen 33-jährigen Krefelder. Wegen versuchter Vergewaltigung, Nötigung und Diebstahl erhielt der Angeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Den Diebstahl hatte der junge Mann von Beginn an eingeräumt. Im Juni vergangenen Jahres hatte er seinen ehemaligen Arbeitgeber, eine Kempener Werkzeugbaufirma, bestohlen. Das Diebesgut, zwei schwere Bronzeringe und einen Kasten mit Hartmetallplatten im Wert von mehreren tausend Euro, bekam der Bestohlene kurze Zeit später zurück.
Den zweiten, viel schwerwiegenderen Tatvorwurf — die versuchte Vergewaltigung und Nötigung seiner Noch-Ehefrau — hatte der nun Verurteilte jedoch vehement bestritten. Laut Anklageschrift soll der 33-Jährige im September vergangenen Jahres mit einer Sturmhaube oder Strumpfmaske maskiert in die Wohnräume seines Opfers eingedrungen sein.
Als die 29-Jährige wenig später die Wohnung betrat, habe er sie gepackt, auf das Bett geworfen und sich auf sie gesetzt. Zudem soll er ihr mehrfach gedroht haben, sie umzubringen, falls sie sich nicht ruhig verhalte. Weil die junge Frau rief, dass sie die Wohnungstür offen gelassen habe, sei der Beschuldigte aufgestanden, um nachzusehen. Diese Gelegenheit nutzte die Geschädigte, sprang aus dem Schlafzimmerfenster und alarmierte die Nachbarn.
Seine Noch-Ehefrau hatte im Zeugenstand betont, dass sie sich sicher wäre, dass ihr Noch-Ehemann der Täter gewesen sei. Sie habe ihn an "Stimme, Statur, Bewegungen und Geruch" erkannt. Zudem hatte eine Nachbarin an jenem Morgen einen "mit Jogging-Anzug bekleideten, maskierten Mann" gesehen, der aus besagter Wohnung kam. Auch sie sah nicht sein Gesicht, meinte aber, dass es "vom Körperbau und von der Haltung her" der Angeklagte gewesen sein könnte. Außerdem schien der Maskierte eine gewisse Ortskenntnis zu besitzen: "Er ging gemessenen Schrittes durch den Hof und hatte keine Probleme, durch das schwer zu öffnende Gartentor zu kommen."
Aufgrund dieser Aussage und den "sehr glaubwürdigen" Ausführungen der Geschädigten zeigte sich das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte der Täter gewesen sei. "Und es wäre auch zu einer Vergewaltigung gekommen. Aber zum Glück gelang dem Opfer die Flucht", ergänzte der Vorsitzende Richter.