Wegen Kassenbetrug Vier Jahre Haft für Pflegedienst-Chefin

Karlsruhe/Hagen · Die Chefin eines ambulanten Pflegedienstes muss für vier Jahre hinter Gitter. Sie hatte bei der Pflege eines schwer kranken Wachkomapatienten schlechter qualifiziertes Personal eingesetzt als mit der Kasse vereinbart.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein Urteil des Landgerichts Hagen, das die Unternehmerin wegen Abrechnungsbetruges und Urkundenfälschung verurteilt hatte (Az.: 4 StR 21/14).

Die Angeklagte hatte mit der Kasse einen Vertrag über die langfristige Pflege des Schwerkranken aus Schwerte geschlossen.
Danach war die Stundenzahl der täglichen Pflege begrenzt und es sollte nur speziell geschultes Personal eingesetzt werden. Die Angeklagte setzte jedoch geringer ausgebildete Pflegekräfte ein und rechnete mehr Stunden ab als vereinbart.

Die Revision der Angeklagten verwarf der BGH am Donnerstag, das Urteil von 2013 ist damit rechtskräftig. Die Richter betrachteten es als irrelevant, dass der Kranke unter der Pflege nicht gelitten hat.

(lnw)
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