Streit zwischen Schule und Ministerium Vergleich vor Gericht könnte Abschluss von 70 Jugendlichen sichern

Arnsberg · Eine Internetschule für Kinder, denen ein regulärer Schulbesuch nicht möglich ist, streitet sich vor Gericht mit dem Schulministerium. Ein Vergleich könnte nun eine aufwendige, aber machbare Lösung bringen.

 Ein zwölfjähriger Gymnasiast löst am Computer in seinem Zuhause seine Schulaufgaben. (Symbolfoto)

Ein zwölfjähriger Gymnasiast löst am Computer in seinem Zuhause seine Schulaufgaben. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Ulrich Perrey

Im Rechtsstreit zwischen dem NRW-Schulministerium und der Web-Individualschule als Internetschule für kranke Kinder liegt nun ein Vergleich vor. Man sehe in dem Vergleich des Verwaltungsgerichts Arnsberg einen „gangbaren Kompromiss“ und habe bereits zugestimmt, sagte Schulleiterin Sarah Lichtenberger. „Wir hoffen nun, dass sich das Schulministerium einen Ruck gibt.“ Es geht um die diesjährigen Abschlussprüfungen von rund 70 Jugendlichen aus ganz Deutschland im Mai.

Laut Schulleitung muss aufgrund der Erkrankung jeder Schüler bei den Prüfungen von seiner Lehrkraft begleitet werden. Die ursprünglich vorgesehene Verteilung je nach Wohnort der Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Prüfungsorte - in Zuständigkeiten mehrerer Bezirksregierungen in NRW - mache diese Betreuung aber unmöglich, schilderte Lichtenberger. Der Vergleich des Gerichts sehe vor, dass die Arnsberger Bezirksregierung bei der Planung den Hut aufbehalte und fünf Prüfungsorte benenne. Die Web-Individualschule würde entsprechend fünf Gruppen bilden. Das wäre zwar ein großer Aufwand, aber alle Schüler könnten damit vor Ort begleitet und betreut werden, erläuterte die Leiterin.

Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte betont, die Bezirksregierung Arnsberg könne „nicht dauerhaft Abschlussprüfungen für das gesamte Bundesgebiet organisieren“. Sie hatte der staatlich nicht anerkannten Schule aber zugesagt, dass man Schülern aus allen Bundesländern 2022 noch letztmalig die „Externenprüfung“ ermöglichen werde. Laut Ministerium ist es allerdings auch 2022 organisatorisch nicht möglich, alle Prüfungen in einer einzigen Bezirksregierung durchzuführen. Das habe man auch nicht zugesichert. Die Webschule wandte sich im Eilverfahren an das Verwaltungsgericht.

Das Ministerium hat bis kommenden Montag (11. April) Zeit, dem Gericht seine Haltung zu dem Vergleich mitzuteilen. Die Familien der Prüflinge müssten Unterkünfte buchen, die Zeit sei knapp, sagte Lichtenberger. Im Notfall werde man alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. In der Webschule werden Kinder und Jugendliche einzeln online unterrichtet, denen wegen psychischer oder körperlicher Erkrankung kein regulärer Schulbesuch möglich ist.

(chal/dpa)
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