Streit um Everard-Mahnwache Weitere Niederlage für Scotland Yard vor Gericht
London · Der High Court hatte zuvor festgestellt, dass die britische Polizeibehörde Scotland Yard mit dem Verbot der Mahnwache die Rechte von Frauenrechtlerinnen verletzt hatte. Dagegen hatte die Behörde Einspruch erhoben - erfolglos.
Im Rechtsstreit um den Umgang der Londoner Polizei mit einer umstrittenen Mahnwache nach dem Mord an der Londonerin Sarah Everard im Vorjahr hat Scotland Yard eine weitere Niederlage erlitten. Das zuständige Gericht lehnte am Montag einen Einspruch der Behörde mit der Begründung ab, es handele sich um „hoffnungslose Versuche, faktenbasierte Schlussfolgerungen infrage zu stellen“.
Der High Court hatte zuvor einer Klage der Organisation „Reclaim These Streets“ stattgegeben und festgestellt, Scotland Yard habe mit dem Verbot die Rechte der Frauenrechtlerinnen verletzt. Bei dem Streit ging es um eine Mahnwache für die ermordete Everard.
Die Frauen hatten sich im vergangenen Frühjahr im Freien versammeln wollen, nachdem die 33-Jährige von einem Polizisten entführt und getötet worden war. Das war aber unter Verweis auf die damals geltenden Corona-Regeln untersagt worden - zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Die Polizei habe nicht ausreichend geprüft, ob die Frauen gerechtfertigte Gründe für die Versammlung gehabt hätten, hieß es in dem Urteil.
Den Organisatorinnen waren damals Strafverfolgung und Bußgelder von bis zu 10 000 Pfund für den Fall angedroht worden, dass sie an der Mahnwache festhielten. Die Frauen zogen daraufhin ihre Pläne zurück. Trotz der Absage versammelten sich Tausende spontan zu einer Mahnwache. Die Polizei ging hart gegen einige Demonstrantinnen vor, manche Frauen wurden mit Handschellen abgeführt.
Erst kürzlich hatte eine Untersuchung der Londoner Polizei große Missstände bescheinigt. Die Metropolitan Police war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Kritik geraten - unter anderem aufgrund von diskriminierendem Verhalten einiger Polizisten.