Taser in NRW Polizeigewerkschaft drängt auf Einführung von Elektroschockern

Düsseldorf · Das neue Polizei-Gesetz erlaubt Elektroschock-Pistolen. Aber eingeführt ist die Waffe deshalb noch lange nicht. Denn zunächst wird die Verwendung erprobt und getestet. Die Gewerkschaft der Polizei befürchtet, das Projekt werde auf die lange Bank geschoben.

 Ein Polizist hält einen Taser (Symbolbild).

Ein Polizist hält einen Taser (Symbolbild).

Foto: dpa/Andreas Arnold

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) macht Druck bei der Einführung von Elektroschock-Pistolen für die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Das gerade verabschiedete Polizeigesetz schaffe die Voraussetzungen dafür, sagte NRW-Gewerkschaftschef Michael Mertens. Die Politik wolle aber zunächst in einem Pilotprojekt einsatztaktische Situationen durchspielen, obwohl die - auch Taser genannte - Elektroschock-Pistole schon in Rheinland-Pfalz umfassend getestet worden sei, kritisierte er.

„Mir fehlt die klare Erklärung, wie es weitergeht“, sagte Mertens. Es sei im Landeshaushalt kein Geld für die Anschaffung vorgesehen. „Und da befürchte ich, dass es wegen der fehlenden Finanzen aufgeschoben wird.“ Das sogenannte Distanzelektroimpuls-Gerät sei eine wichtige Ergänzung der Ausrüstung. Jeder Streifenwagen solle damit ausgestattet werden.

Taser setzen den Getroffenen aus einer Entfernung von mehreren Metern für mehrere Sekunden außer Gefecht. Aus der Waffe werden dafür zwei kleine Pfeile an Drähten abgeschossen. Sie erzeugen einen Stromkreislauf, die Muskeln werden kurzzeitig blockiert. In der kurzen Zeit der Bewegungsunfähigkeit des Getroffenen könne die Polizei handeln, beschrieb Mertens. Meist reiche aber schon die Androhung des Einsatzes aus.

„Es ist noch keine Entscheidung darüber gefallen, ob Distanzimpulsgeräte für die nordrhein-westfälische Polizei angeschafft werden“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Düsseldorf. Derzeit werden die Taser beim Landesamt der Polizei für Ausbildung getestet. Damit solle ermittelt werden, ob die Geräte für mehr Sicherheit der Polizisten sorgen können, sagte der Sprecher.

Die Elektroschock-Pistole könne bei Gewaltdelikten, Einsätzen wegen häuslicher Gewalt oder Angriffen auf Polizeibeamte eingesetzt werden, sagte GdP-Chef Mertens. Doch müssten die Einsatzsituationen von Schusswaffe und Taser jeweils klar definiert sein. „Den randalierenden Ehemann wird man nicht mit der Schusswaffe bedrohen“, sagte er.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort