Datteln Stadtrat gibt grünes Licht für Kraftwerks-Weiterbau

Düsseldorf · Nagelneu, eine Milliarde Euro teuer und fast fertig: In Datteln steht ein riesiges Kohlekraftwerk seit Jahren unvollendet herum, weil beim Bau gegen Planungsrecht verstoßen wurde. Die Stadt hat am Abend die Weichen dafür gestellt, dass das Werk doch noch vollendet werden kann.

 Das unvollendete Kohlekraftwerk von Eon am Dortmund-Ems-Kanal in Dattel.

Das unvollendete Kohlekraftwerk von Eon am Dortmund-Ems-Kanal in Dattel.

Foto: dpa, bt lof

Das 2009 gerichtlich gestoppte Eon-Kohlekraftwerk in Datteln ist dem Weiterbau einen großen Schritt näher gekommen. Der Dattelner Stadtrat genehmigte am Mittwochabend mit großer Mehrheit einen veränderten Flächennutzungsplan und einen veränderten Bebauungsplan, wie ein Stadtsprecher mitteilte. Das erlaubt die Vollendung des zu 80 Prozent fertiggestellten Milliardenprojektes. Für das moderne 1,1-Gigawatt-Kraftwerk hat Betreiber Eon bereits rund eine Milliarde Euro verbaut.

Allerdings steht jetzt noch eine immissionsrechtliche Betriebsgenehmigung aus. Weitere Klagen gegen das Projekt werden erwartet. 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW den Kraftwerksbau auf die Klage eines Anwohners gestoppt, weil Vorgaben des Landesentwicklungsplans verletzt wurden: Der tatsächliche Bauplatz liegt rund fünf Kilometer vom landesplanerischen Standort entfernt.

Eon begrüßte den Beschluss des Stadtrates. "Damit sind die planungsrechtlichen Grundlagen für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 wieder hergestellt", sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung von Eon Deutschland, Ingo Luge, laut einer Mitteilung. "Wir gehen davon aus, dass wir im Frühjahr 2015 alle notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen erhalten, um Datteln 4 schnellstmöglich fertigstellen und betreiben zu können", so Luge weiter.

Kraftwerksgegner sehen in dem Projekt einen Schwarzbau und fordern den vollständigen Abriss. Das Kraftwerk stehe zu nahe an Wohnvierteln, einer Kinderklinik und einem naturschutzrechtlich geschützten Waldgebiet. 2009 wurde das Großprojekt auf die Klage eines Anwohners vom Oberverwaltungsgericht NRW gestoppt, weil der städtische Bebauungsplan die Vorgaben des Landesentwicklungsplans verletzt: Der tatsächliche Bauplatz liegt rund fünf Kilometer vom landesplanerischen Standort entfernt.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort