Staatsanwaltschaft ermittelt nicht Partei „Die Rechte“ darf „Israel ist unser Unglück!“ auf ihre Plakate schreiben

Dortmund · Mit mehrdeutigen Wahlplakaten hat die Partei „Die Rechte“ im Europawahlkampf provoziert. Ein Gericht verbot Slogans. Doch strafrechtlich sehen Ermittler keinen Ansatzpunkt. Vom Zentralrat der Juden kommt scharfe Kritik.

 Anhänger der rechtsextremen Kleinstpartei "Die Rechte" lassen bei der Demonstration ihre Fahnen wehen.

Anhänger der rechtsextremen Kleinstpartei "Die Rechte" lassen bei der Demonstration ihre Fahnen wehen.

Foto: dpa/Uwe Zucchi

Nach einer Anzeige gegen die rechtsextreme Partei „Die Rechte“ wegen Plakaten im Europawahlkampf hat die Staatsanwaltschaft Dortmund die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt - und damit Kritik des Zentralrats der Juden auf sich gezogen. Der Inhalt der Plakate sei strafrechtlich nicht relevant, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Bereits am 9. Juli sei der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe darüber informiert worden, dass die Ermittler weder einen Anfangsverdacht für Volksverhetzung noch den Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten sehen. Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ hatte zuvor über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft berichtet.

Der Landesverband hatte die Dortmunder Partei „Die Rechte“ wegen Volksverhetzung angezeigt. Unter anderem ging es um ein Plakat mit dem Slogan „Israel ist unser Unglück!“ - aus Sicht der jüdischen Verbände eine Abwandlung des Nazi-Zitats „Die Juden sind unser Unglück!“. Auf einem zweiten bemängelten Plakat war zu lesen „Wir hängen nicht nur Plakate!“ und kleingedruckt darunter: „Wir kleben auch Aufkleber“.

Beide Plakatversionen waren im vergangenen Europawahlkampf vom Oberverwaltungsgericht Münster untersagt worden. Im ersten Fall teilten die Richter die Ansicht der Jüdischen Gemeinden, es handele sich um eine Abwandlung der in der NS-Zeit propagierten Hassparole und sei damit geeignet, den „Eindruck einer Bedrohung der insbesondere in Deutschland lebenden Bevölkerung“ zu erwecken, hieß es. Die Plakate mit dem anderen Slogan könnten als „Kundgabe der Gewaltbereitschaft“ und Ankündigung zur Selbstjustiz gesehen werden. Als Folge der Gerichtsentscheidung mussten die Plakate in zahlreichen Städten abgehängt werden.

Für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen gelten jedoch höhere Hürden als für die Verwaltungsrichter, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch: Wenn ein Slogan verschiedene Deutungen zulasse, müsse im Strafrecht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die für den möglichen Täter günstigste Auslegung gewählt werden.

Der Präsident des Zentralrats der Juden zeigte sich entsetzt über diese Entscheidung: „Bei der Begründung sträuben sich mir die Haare“, sagte Josef Schuster der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, rechtliche Spielräume gegen Rechtsextreme nicht auszunutzen. Dies werde „der rechtsextremen Szene als Freibrief und Ermutigung aufgefasst. An einer solchen Entscheidung wird man sich künftig orientieren - wenn sie Bestand hat.“ Laut Zeitung hat der Landesverband angekündigt, ein Ermittlungsverfahren mit juristischen Mitteln erzwingen zu wollen.

(zim/dpa)
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